Immo-Wiki

Unser Ziel mit dem Paul & Oskar Immo-Wiki ist es, komplexe Fachbegriffe der Immobilienwelt einfach, verständlich und seriös zu erklären. Damit möchten wir Eigentümern, Käufern, Mietern und allen Interessierten ein hilfreiches Nachschlagewerk an die Hand geben.

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Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)

I

Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ist eine zentrale Rechtsverordnung, die die Bewertung von Grundstücken und Immobilien in Deutschland regelt. Sie vereinheitlicht Bewertungsverfahren und bildet die Grundlage für Gutachten und Finanzierungen.

Ziel und Zweck

  • Rechtsklarheit und Vergleichbarkeit von Verkehrswertgutachten.
  • Transparente Standards für Sachverständige und Banken.

Bewertungsverfahren

  • Vergleichswertverfahren: Vergleich mit ähnlichen Objekten.
  • Ertragswertverfahren: Bewertung nach nachhaltiger Miete.
  • Sachwertverfahren: Herstellungs‑ und Bodenwert.

Bedeutung

  • Rechtsgrundlage für Gutachten und Bankfinanzierungen.
  • Gewährleistet objektive und nachvollziehbare Werte.

Die ImmoWertV sorgt für einheitliche Bewertungsmaßstäbe in der Immobilienwirtschaft.

Quellen
  • 1. Gesetze im Internet – ImmoWertV https://www.gesetze-im-internet.de/immowertv_2021/
  • 2. Haufe – ImmoWertV 2021 https://www.haufe.de/immobilien/wertermittlung/immowertv-2021-die-neue-immobilienwertermittlungsverordnung

Instandhaltungsrücklage

I

Die Instandhaltungsrücklage ist ein gemeinschaftlicher Fonds, den Eigentümer innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) bilden, um künftige Reparaturen, Sanierungen und Modernisierungen zu finanzieren. Rechtsgrundlage ist das Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Merkmale

  • Zweckgebunden: Darf nur für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum genutzt werden.
  • Finanzierung: Regelmäßige Einzahlungen über das Hausgeld.
  • Höhe: Richtwert ca. 0,8 % – 1,0 % des Gebäudewerts pro Jahr (Peterssche Formel).
  • Verwaltung: Separates Konto durch den Verwalter.

Bedeutung

  • Werterhalt und Sicherung für zukünftige Sanierungen.
  • Planungssicherheit: Vermeidung hoher Sonderumlagen.
  • Pflicht: Jede WEG muss eine Rücklage bilden.

Die Instandhaltungsrücklage stellt finanzielle Stabilität und Werterhalt für das Gemeinschaftseigentum sicher.

Quellen
  • 1. Verbraucherzentrale – Instandhaltungsrücklage https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/bauen-wohnen/wohnungseigentum/instandhaltungsruecklage-12317
  • 2. Haufe – Instandhaltungsrücklage WEG https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/instandhaltungsruecklage-weg

Immo

I

Der Begriff „Immo“ ist die Kurzform von „Immobilie“. Er wird oft in der Branche, in Portalen und im Umgangssprachlichen verwendet, um Grundstücke, Wohnungen oder Gebäude kurz zu bezeichnen.

Nutzung

  • Kurzform in Firmennamen und Portalen (z. B. ImmoScout, ImmoWelt).
  • Alltagssprache: Verwendet für sämtliche Immobiliengeschäfte.
  • Marketing: Steigerung des Wiedererkennungswerts in digitalen Medien.

Bedeutung

  • SEO und Markenbildung für Immobilienunternehmen.
  • Synonym für Immobilie in Kauf‑, Verkaufs- und Vermietungsprozessen.

„Immo“ hat sich als gängige Kurzform im Immobilienbereich etabliert und gehört zum Standardvokabular der Branche.

Quellen
  • 1. Immobilienscout24 – Immo‑Portal https://www.immobilienscout24.de/
  • 2. Immonet – Immobilienangebote https://www.immonet.de/

Jahresabrechnung

J

Die Jahresabrechnung ist ein zentrales Dokument in der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) und im Mietverhältnis. Sie informiert Eigentümer oder Mieter über die tatsächlich angefallenen Kosten eines Jahres, die im Voraus über Hausgeld oder Nebenkosten‑Vorauszahlungen geleistet wurden.

Inhalte der Jahresabrechnung

  • Gesamtkostenübersicht: Alle Betriebs‑, Verwaltungs‑ und Instandhaltungskosten.
  • Einzelabrechnung: Aufteilung auf Eigentümer oder Mieter nach Umlageschlüsseln.
  • Vergleich Soll‑Ist: Abgleich zwischen Vorauszahlungen und tatsächlichen Kosten.
  • Rücklagen: Darstellung der Entwicklung der Instandhaltungsrücklage.

Bedeutung für Eigentümer und Mieter

  • Transparenz über Kostenstruktur und Verteilung.
  • Rechtsgrundlage: Pflicht gemäß § 28 WEG in Eigentümergemeinschaften; im Mietrecht Basis für Nebenkostenabrechnungen.
  • Abrechnungsergebnis: Nachzahlungen oder Erstattungen möglich.

Die Jahresabrechnung schafft Kostentransparenz, Nachvollziehbarkeit und Rechtssicherheit für Mieter und Eigentümer.

Quellen
  • 1. Gesetze im Internet – WEG § 28 Jahresabrechnung https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__28.html
  • 2. Verbraucherzentrale – Nebenkosten‑ und Jahresabrechnung https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/bauen-wohnen/mietrecht/nebenkostenabrechnung-12202

Kaufnebenkosten

K

Kaufnebenkosten sind sämtliche Zusatzkosten, die beim Kauf einer Immobilie neben dem Kaufpreis entstehen. Sie gehören zu den wichtigsten Posten bei der Immobilienfinanzierung.

Typische Bestandteile

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 % – 6,5 % des Kaufpreises je nach Bundesland.
  • Notarkosten: Beurkundung und Grundbuch (≈ 1–1,5 %).
  • Grundbuchkosten: Gebühren für Eintragungen.
  • Maklercourtage: Provision nach Bestellerprinzip und Region.
  • Sonstiges: Gutachter‑ oder Finanzierungskosten.

Bedeutung

  • Finanzielle Planung – ca. 10–15 % des Kaufpreises zusätzlich.
  • Eigenkapitalbedarf: Banken finanzieren diese Kosten meist nicht.
  • Transparenz: Realistische Kalkulation verhindert Finanzierungslücken.

Kaufnebenkosten sind entscheidend für den tatsächlichen Gesamtaufwand beim Immobilienerwerb.

Quellen
  • 1. Verbraucherzentrale – Kaufnebenkosten https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/bauen-wohnen/immobilienkauf/kaufnebenkosten-beim-immobilienkauf-12240
  • 2. Finanztip – Kaufnebenkosten https://www.finanztip.de/kaufnebenkosten/

Kaufvertrag

K

Der Kaufvertrag regelt Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer beim Immobilienerwerb. Er muss nach § 311b BGB notariell beurkundet werden. Mit der Eintragung ins Grundbuch wird der Käufer Eigentümer.

Inhalte

  • Parteien und Kaufobjekt mit vollständigen Angaben.
  • Kaufpreis und Zahlungsbedingungen.
  • Übergabe: Zeitpunkt des Besitz‑ und Lastenwechsels.
  • Belastungen: Regelungen zu Grundschulden, Wegerechten usw.
  • Rücktritts‑ und Sondervereinbarungen.

Bedeutung

  • Notarielle Beurkundung garantiert Rechtssicherheit.
  • Klare Transparenz über Pflichten und Eigentumswechsel.
  • Schutz vor unlauteren Vereinbarungen.

Der Kaufvertrag ist das rechtliche Herzstück jeder Immobilientransaktion.

Quellen
  • 1. BGB § 311b – Notarielle Beurkundung https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__311b.html
  • 2. Verbraucherzentrale – Kaufvertrag https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/bauen-wohnen/immobilienkauf/immobilienkaufvertrag-12239

Kaution

K

Die Kaution ist eine Geldsicherheit, die Mieter an den Vermieter leisten, um mögliche Schäden oder Zahlungsausfälle abzusichern (§ 551 BGB).

Höhe und Zahlung

  • Maximal drei Nettokaltmieten.
  • Zahlbar einmalig oder in drei Raten ab Mietbeginn.
  • Anlagepflicht: Vermieter muss Kaution zinsbringend getrennt anlegen.

Rückzahlung

  • Nach Beendigung des Mietverhältnisses.
  • Prüffrist: 3 – 6 Monate zur Verrechnung offener Forderungen.
  • Abzüge nur bei berechtigten Ansprüchen (z. B. Schäden).

Bedeutung

  • Sicherheit für Vermieter gegen Ausfälle.
  • Rechtliche Begrenzung schützt Mieter.

Die Kaution regelt das finanzielle Vertrauensverhältnis zwischen Mieter und Vermieter.

Quellen
  • 1. BGB § 551 – Mietsicherheit https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__551.html
  • 2. Verbraucherzentrale – Mietkaution https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/bauen-wohnen/mietrecht/mietkaution-12208

Kurzexposé

K

Ein Kurzexposé ist eine kompakte Form des Immobilienexposés – es liefert einen schnellen Überblick über die wichtigsten Daten und Merkmale einer Immobilie.

Inhalte

  • Objektdaten: Lage, Wohn‑ und Grundstücksfläche, Zimmerzahl, Baujahr.
  • Preis‑ und Kontaktdaten.
  • Kurzbeschreibung der Ausstattung und Besonderheiten.
  • Fotos oder Grundriss zur Erstansicht.

Bedeutung

  • Schneller erster Überblick für Interessenten.
  • Effizientes Marketinginstrument für Makler und Verkäufer.
  • Unterstützt Käufer bei der Vorauswahl.

Das Kurzexposé ist eine prägnante, übersichtliche Darstellung zur Erstinformation beim Immobilienverkauf.

Quellen
  • 1. Immobilienscout24 – Exposé erstellen https://www.immobilienscout24.de/wissen/immobilienverkauf/expose-erstellen
  • 2. Homeday – Immobilien‑Exposé Tipps https://www.homeday.de/de/immobilienwissen/expose/

Kauffallklausel

K

Die Kauffallklausel ist eine vertragliche Vereinbarung in Grundstücks‑ oder Immobilienverträgen. Sie legt fest, dass bei Eintreten bestimmter Ereignisse (z. B. Weiterverkauf) besondere Rechte oder Zahlungen ausgelöst werden.

Typische Inhalte

  • Vorkaufsrecht für Verkäufer oder Kommune.
  • Nachzahlungen oder Kaufpreisanpassungen bei Wertsteigerung.
  • Bindung an Bedingungen (z. B. bei Sozial‑ oder Förderimmobilien).

Bedeutung

  • Käufer müssen Einschränkungen beim Weiterverkauf kennen.
  • Verkäufer/Kommunen sichern sich gegen Spekulation ab.
  • Notarielle Beurkundung und Grundbucheintrag erforderlich.

Kauffallklauseln sind wichtige Instrumente zur Steuerung von Immobiliengeschäften und zur Verhinderung spekulativer Weiterverkäufe.

Quellen
  • 1. Haufe – Kauffallklausel https://www.haufe.de/immobilien/wertermittlung/kauffallklausel
  • 2. BGB – Grundstücksrechtliche Vereinbarungen https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/

Kreditwürdigkeit (Bonität)

K

Die Kreditwürdigkeit (oder Bonität) ist die Fähigkeit und Zuverlässigkeit einer Person oder eines Unternehmens, finanzielle Verpflichtungen pünktlich zu erfüllen. Im Immobilienbereich ist sie entscheidend für die Kreditvergabe.

Faktoren

  • Einkommen und Vermögen: Regelmäßige Einnahmen, Eigenkapital.
  • Verbindlichkeiten: Bereits bestehende Kredite oder Leasingverträge.
  • SCHUFA‑Score und Zahlungsverhalten.
  • Beschäftigungsverhältnis und Sicherheit des Arbeitsplatzes.

Bedeutung

  • Beeinflusst Zinskonditionen und Kreditrahmen.
  • Grundlage für Bankentscheidung über Finanzierungszusage.
  • Schutz vor Überschuldung durch Bonitätsprüfung.

Die Kreditwürdigkeit bestimmt maßgeblich, ob und zu welchen Konditionen eine Immobilienfinanzierung gewährt wird.

Quellen
  • 1. Verbraucherzentrale – Kreditwürdigkeit https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredite-und-schulden/kreditwuerdigkeit-und-schufa-12670
  • 2. Finanztip – Bonität und Immobilienfinanzierung https://www.finanztip.de/immobilienfinanzierung/bonitaet/

Kapitalanleger

K

Ein Kapitalanleger investiert Geld zielgerichtet zur Erzielung von Rendite. Im Immobilienbereich bedeutet das den Erwerb von Wohn‑ oder Gewerbeobjekten, um Mieteinnahmen und Wertzuwächse zu generieren.

Merkmale

  • Renditefokus und langfristiger Vermögensaufbau.
  • Strategien: Direkte Immobilieninvestitionen oder indirekte über Fonds, REITs.
  • Steuervorteile durch AfA und Werbungskostenabzug.
  • Risiken: Leerstand, Marktschwankung, Instandhaltung.

Bedeutung

  • Erhöhen die Nachfrage und beeinflussen Preise.
  • Tragen zur Wohnraumentwicklung und Altersvorsorge bei.

Kapitalanleger sind ein wichtiger Faktor am Immobilienmarkt – sie fördern Investitionen und beeinflussen Marktdynamiken.

Quellen
  • 1. Haufe – Immobilien als Kapitalanlage https://www.haufe.de/immobilien/wohnungseigentum/immobilien-als-kapitalanlage
  • 2. Verbraucherzentrale – Kapitalanlage: Chancen und Risiken https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/immobilien-als-kapitalanlage-11053

Katasteramt

K

Das Katasteramt ist die staatliche Behörde, die das Liegenschaftskataster führt. Dort werden alle Grundstücke mit Lage, Grenzen, Flurstücksnummern und Gebäuden amtlich erfasst. Zusammen mit dem Grundbuch bildet es die rechtliche Grundlage des Grundstücksverkehrs in Deutschland.

Aufgaben

  • Vermessung und Aktualisierung von Grundstücksgrenzen.
  • Dokumentation: Führung von Flurkarten, Liegenschaftskarten und Katasterplänen.
  • Auskunft: Ausstellung von Katasterauszügen für Eigentümer, Käufer oder Behörden.
  • Rechtsgrundlage: Grundlage für Grundbuch-, Bau- und Finanzbehörden.

Bedeutung

  • Rechtssicherheit über Grundstücksgrenzen.
  • Transparenz bei Kaufverträgen und Bauanträgen.
  • Nachweisführung bei Eigentumsübertragungen.

Das Katasteramt sichert die ordnungsgemäße Dokumentation und gewährleistet Rechtssicherheit im Grundstückswesen.

Quellen
  • 1. BMWSB – Liegenschaftskataster https://www.bmwsb.bund.de/DE/themen/bauen/liegenschaftskataster/liegenschaftskataster-node.html
  • 2. Vermessungsverwaltung Bayern – Katasteramt https://www.ldbv.bayern.de/vermessung/kataster.html

Kostenverteilungsschlüssel

K

Der Kostenverteilungsschlüssel legt fest, wie Betriebs‑, Neben‑ oder Verwaltungskosten in Mietverhältnissen oder in einer WEG aufgeteilt werden. Ziel ist eine gerechte und transparente Kostenverteilung.

Arten von Verteilungsschlüsseln

  • Nach Wohnfläche: Verteilung nach Quadratmetern.
  • Nach Miteigentumsanteilen: Üblich in WEGs gemäß Teilungserklärung.
  • Nach Verbrauch: z. B. Wasser oder Heizung.
  • Nach Personenzahl oder Einheiten bei einigen Kostenarten.

Bedeutung

  • Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Abrechnung.
  • Flexibilität durch Kombination mehrerer Schlüssel.
  • Rechtsgrundlage § 556a BGB für Betriebskosten, in WEG durch Beschluss änderbar.

Der Kostenverteilungsschlüssel sorgt für eine gerechte und rechtskonforme Kostenzuordnung im Immobilienbereich.

Quellen
  • 1. BGB § 556a – Verteilung der Betriebskosten https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556a.html
  • 2. Verbraucherzentrale – Umlageschlüssel https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/bauen-wohnen/mietrecht/nebenkosten-umlage-und-umlagenschluessel-12203

Leibrente

L

Die Leibrente ist ein Modell der Immobilienverrentung, bei dem der Eigentümer seine Immobilie verkauft und im Gegenzug eine lebenslange Rentenzahlung erhält. In vielen Fällen bleibt ein Wohnrecht oder Nießbrauch bestehen, das im Grundbuch eingetragen wird.

Merkmale

  • Lebenslange monatliche Zahlungen bis zum Todesfall.
  • Wohnrecht/Nießbrauch für den Verkäufer.
  • Notarielle Beurkundung und Grundbucheintragung der Rechte.
  • Varianten: Zeitrente (befristet) oder Einmalzahlung mit Zuschuss.

Vorteile und Nachteile

  • Vorteile: Finanzielle Sicherheit, weiteres Wohnen im eigenen Haus, ergänzende Rentenleistung.
  • Nachteile: Immobilie geht in Fremdeigentum über, Rentenhöhe abhängig von Lebenserwartung und Wert.

Die Leibrente eignet sich für Senioren, die ihre Liquidität erhöhen und trotzdem in ihrer Immobilie wohnen möchten.

Quellen
  • 1. Verbraucherzentrale – Leibrente https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/altersvorsorge/immobilienverrentung-leibrente-13718
  • 2. Immobilienscout24 – Leibrente erklärt https://www.immobilienscout24.de/wissen/immobilienverkauf/leibrente

Löschungsbewilligung

L

Die Löschungsbewilligung ist eine schriftliche Erklärung des Gläubigers, dass eine im Grundbuch eingetragene Belastung (z. B. Grundschuld, Hypothek) gelöscht werden darf. Ohne sie kann das Grundbuchamt keine Löschung vornehmen.

Merkmale

  • Form: Schriftlich, notariell beglaubigt oder beurkundet.
  • Anlass: Nach vollständiger Darlehenstilgung.
  • Einreichung: Durch den Eigentümer beim Grundbuchamt.
  • Kosten: Notar‑ und Grundbuchgebühren.

Bedeutung

  • Rechtssicherheit – nur so wird das Grundstück lastenfrei.
  • Verkaufsfähigkeit der Immobilie verbessert sich.
  • Transparenz – ein unbelastetes Grundbuch steigert den Wert.

Die Löschungsbewilligung ist essenziell zur Bereinigung des Grundbuchs nach Kredittilgung oder Eigentumsübertragungen.

Quellen
  • 1. Immobilienscout24 – Löschungsbewilligung https://www.immobilienscout24.de/wissen/grundbuch/loeschungsbewilligung
  • 2. Haufe – Löschungsbewilligung im Grundbuchrecht https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/loeschungsbewilligung

Liegenschaft

L

Eine Liegenschaft ist ein rechtlich definiertes Grundstück oder eine Kombination mehrerer Grundstücke, die im Liegenschaftskataster erfasst und im Grundbuch eingetragen sind. Sie kann bebaut oder unbebaut sein.

Merkmale

  • Rechtliche Einheit: Eindeutige Flurstücksnummer, Dokumentation im Kataster.
  • Bestandteile: Grundstück, Gebäude und feste Anlagen.
  • Grundbuchblatt für jede Liegenschaft separat.
  • Abgrenzung vom Begriff „Grundstück“ im rechtlichen Kontext.

Bedeutung

  • Rechtliche und katastertechnische Grundlage für Eigentum und Nutzung.
  • Wichtig für Bewertung, Steuerfestsetzung und Bauplanung.
  • Schafft Rechtssicherheit bei Verkauf und Eigentumsübertragungen.

Die Liegenschaft bildet das zentrale Element im Grundstücks‑ und Immobilienrecht sowie im Katasterwesen.

Quellen
  • 1. BMWSB – Liegenschaftskataster https://www.bmwsb.bund.de/DE/themen/bauen/liegenschaftskataster/liegenschaftskataster-node.html
  • 2. Justizportal NRW – Begriffserklärung Liegenschaft https://www.justiz.nrw/BS/liegenschaft

Lagebewertung

L

Die Lagebewertung ist ein zentrales Kriterium der Immobilienbewertung und beschreibt die qualitative Einschätzung des Standorts einer Immobilie. Sie beeinflusst maßgeblich Verkehrswert, Mietpreise und langfristige Wertentwicklung.

Kriterien der Lagebewertung

  • Makrolage: Regionale Faktoren wie Infrastruktur, Arbeitsmarkt, Wirtschaftskraft und Verkehrsanbindung.
  • Mikrolage: Wohnumfeld, Nachbarschaft, Lärm, Grünflächen, Nahversorgung.
  • Zukunftspotenzial: Bauprojekte, Stadtentwicklung, Gentrifizierung.
  • Soziale Faktoren: Image, Bildung, Freizeitangebote.

Bedeutung

  • Käufer/Investoren: Orientierung bei Preisfindung und Investitionsentscheidung.
  • Eigentümer: Grundlage für realistische Angebotspreise.
  • Banken: Relevantes Kriterium bei Beleihungswert‑Ermittlung.

Die Lagebewertung ist der maßgebliche Werttreiber und oft wichtiger als Größe oder Ausstattung einer Immobilie.

Quellen
  • 1. Immobilienscout24 – Lagebewertung https://www.immobilienscout24.de/wissen/immobilienbewertung/lagebewertung
  • 2. Haufe – Lage in der Immobilienbewertung https://www.haufe.de/immobilien/wertermittlung/lagebewertung-in-der-immobilienbewertung

Müllentsorgung

M

Die Müllentsorgung umfasst Sammlung, Trennung und Entsorgung von Abfällen in Wohn‑ und Gewerbeimmobilien. Sie gehört zu den laufenden Betriebskosten und ist über die Nebenkostenabrechnung umlagefähig.

Merkmale

  • Pflicht: Ordnungsgemäße Trennung und Bereitstellung zur Abholung.
  • Kosten: Gebühren abhängig von Tonnengröße und Abholrhythmus.
  • Abfallarten: Restmüll, Biomüll, Papier, Verpackungen, Sperr‑ und Sondermüll.

Bedeutung

  • Kostenfaktor: Umlagefähig nach § 2 BetrKV.
  • Umweltschutz: Fördert Recycling und Ressourcenschonung.
  • Wohnqualität: Sauberkeit und Wert­erhalt des Gebäudes.

Die Müllentsorgung ist ein wichtiger Teil der Immobilienbewirtschaftung und des nachhaltigen Haushaltsmanagements.

Quellen
  • 1. BetrKV – § 2 Betriebskosten https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html
  • 2. Umweltbundesamt – Abfallentsorgung https://www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/abfallentsorgung

Miteigentumsanteil

M

Der Miteigentumsanteil ist der proportionale Anteil eines Wohnungseigentümers am Gemeinschaftseigentum einer Immobilie. Er ist im Grundbuch eingetragen und wird als Bruchteil (z. B. 120/10.000) angegeben.

Merkmale

  • Bestimmt Beteiligung am Gemeinschaftseigentum.
  • Schlüssel für Kostenverteilung (Hausgeld, Rücklage, Betriebskosten).
  • Stimmgewicht in Eigentümerversammlungen.
  • Untrennbar mit dem Sondereigentum verbunden.

Bedeutung

  • Maßgeblich für laufende Kosten und Mitspracherechte.
  • In Teilungserklärung verankert und verbindlich für alle Eigentümer.

Der Miteigentumsanteil sichert eine faire Verteilung von Rechten und Pflichten in der WEG.

Quellen
  • 1. Verbraucherzentrale – Miteigentumsanteile https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/bauen-wohnen/wohnungseigentum/wohnungseigentum-12279
  • 2. Haufe – Miteigentumsanteil https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/miteigentumsanteil

Mietpreisbremse

M

Die Mietpreisbremse ist eine gesetzliche Regelung zur Begrenzung von Mietsteigerungen in angespannten Wohnmärkten (§§ 556d–556g BGB).

Regelungen

  • Miete bei Neuvermietung max. 10 % über ortsüblicher Miete.
  • Gilt nur in von Bundesländern festgelegten Gebieten.
  • Ausnahmen: Neubauten (nach 1.10.2014) und umfangreich modernisierte Wohnungen.
  • Bestandsschutz für bestehende höhere Mieten.

Bedeutung

  • Mieter: Schutz vor überhöhten Mieten.
  • Vermieter: Pflicht zur offenen Begründung der Miethöhe.
  • Marktstabilisierung in Ballungsgebieten.

Die Mietpreisbremse dient der Mietpreisregulierung, ist aber in der Praxis umstritten.

Quellen
  • 1. BGB §§ 556d–556g – Mietpreisbremse https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556d.html
  • 2. Verbraucherzentrale – Mietpreisbremse https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/bauen-wohnen/mietrecht/mietpreisbremse-erklaerung-und-tipps-12275

Marktwert (Verkehrswert)

M

Der Marktwert, auch Verkehrswert genannt, ist der Preis, der für eine Immobilie unter normalen Marktbedingungen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielt werden kann (§ 194 BauGB).

Merkmale

  • Objektiv – beruht auf tatsächlichen Marktgegebenheiten, nicht auf subjektiven Vorstellungen.
  • Zeitpunktbezogen – immer für ein konkretes Bewertungsdatum.
  • Bewertungsverfahren – Vergleichswert‑, Ertragswert‑ oder Sachwertverfahren nach ImmoWertV.
  • Einflussfaktoren: Lage, Größe, Zustand, Nachfrage, rechtliche Rahmenbedingungen.

Bedeutung

  • Käufer und Verkäufer: Orientierung für faire Preise.
  • Banken: Grundlage für Kreditvergabe und Beleihungswert.
  • Gerichte/Behörden: Bewertungen bei Erbschaften oder Versteigerungen.

Der Marktwert ist die zentrale Bewertungsgröße im Immobilienwesen und sorgt für Transparenz und Rechtssicherheit.

Quellen
  • 1. BauGB § 194 – Verkehrswert https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__194.html
  • 2. Haufe – Marktwert und Verkehrswert https://www.haufe.de/immobilien/wertermittlung/verkehrswert-immobilien

Mängelhaftung

M

Die Mängelhaftung verpflichtet Verkäufer oder Bauunternehmer, für Sach‑ und Rechtsmängel am Objekt einzustehen (§§ 433 ff. BGB, VOB/B). Sie sichert Käufern und Bauherren Rechte bei Mängeln.

Wichtige Aspekte

  • Sachmängel: Feuchtigkeit, Bauschäden, falsche Wohnfläche.
  • Rechtsmängel: Nicht offengelegte Belastungen im Grundbuch.
  • Fristen: 5 Jahre bei Bauwerken, 2 Jahre bei beweglichen Sachen (§ 634a BGB).
  • Rechte: Nachbesserung, Minderung, Rücktritt, Schadensersatz.

Bedeutung

  • Käufer: Schutz vor versteckten Mängeln und Kostenrisiken.
  • Verkäufer/Bauunternehmen: Pflicht zur Qualität und Nacherfüllung.

Die Mängelhaftung sichert Verbraucherrechte und Transparenz bei Kauf und Bau.

Quellen
  • 1. BGB §§ 433 ff. – Kaufrecht https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__433.html
  • 2. Verbraucherzentrale – Mängelhaftung https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/bauen-wohnen/immobilienkauf/maengelhaftung-beim-hauskauf-12244

Maklervertrag

M

Ein Maklervertrag ist die rechtliche Grundlage für die Tätigkeit eines Immobilienmaklers. Er regelt Rechte und Pflichten von Makler und Kunde und begründet den Anspruch auf Provision bei erfolgreicher Vermittlung.

Arten

  • Einfacher Maklervertrag: Auch weitere Makler möglich.
  • Alleinauftrag: Nur ein Makler erhält den Auftrag.
  • Qualifizierter Alleinauftrag: Nur der beauftragte Makler darf vermitteln.

Inhalte

  • Parteien und Objektbeschreibung.
  • Provision (Höhe und Fälligkeit).
  • Laufzeit und Kündigung.
  • Pflichten beider Vertragsparteien.

Bedeutung

  • Rechtssicherheit und Transparenz für beide Seiten.
  • Effiziente Vermarktung durch klare Regelungen.

Der Maklervertrag ist die Grundlage professioneller Immobilienvermittlung.

Quellen
  • 1. Verbraucherzentrale – Maklervertrag https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/bauen-wohnen/immobilienkauf/maklervertrag-und-maklerprovision-12228
  • 2. Immobilienscout24 – Maklervertrag https://www.immobilienscout24.de/wissen/immobilienmakler/maklervertrag

Mansardenwohnung

M

Eine Mansardenwohnung befindet sich im Dachgeschoss und zeichnet sich durch schräg verlaufende Decken aus. Der Begriff stammt vom französischen Architekten François Mansart.

Merkmale

  • Dachgeschosslage mit Gauben oder Dachfenstern.
  • Gemütliches Raumgefühl, aber eingeschränkte Nutzbarkeit durch Schrägen.
  • Nicht alle Flächen zählen voll zur Wohnfläche (§ WoFlV).

Vorteile/Nachteile

  • Vorteile: Individuelle Atmosphäre, hell, oft günstiger.
  • Nachteile: Hitze im Sommer, eingeschränkte Stellflächen.

Mansardenwohnungen sind charaktervoll und ideal für Menschen, die Gemütlichkeit und Individualität schätzen.

Quellen
  • 1. Immobilienscout24 – Mansardenwohnung https://www.immobilienscout24.de/wissen/wohnen/mansardenwohnung
  • 2. Homeday – Mansarde https://www.homeday.de/de/immobilienwissen/mansardenwohnung/

Maisonette

M

Eine Maisonette ist eine mehrgeschossige Wohnung, die zwei oder mehr Ebenen über eine interne Treppe verbindet. Der Name leitet sich vom französischen „maisonnette“ = kleines Haus ab.

Merkmale

  • Mindestens zwei Etagen innerhalb einer Wohnung.
  • Haus‑im‑Haus‑Charakter mit offenen Grundrissen.
  • Oft im Dachgeschoss oder als Loftvariante.

Vorteile/Nachteile

  • Vorteile: Großzügigkeit, Trennung von Wohn‑ und Schlafbereich, Attraktivität beim Verkauf.
  • Nachteile: Treppen können unpraktisch sein; Höhere Heizkosten durch offene Räume.

Maisonettes bieten Wohnkomfort und Individualität für Familien und Paare mit Anspruch auf Raum und Design.

Quellen
  • 1. Immobilienscout24 – Maisonettewohnung https://www.immobilienscout24.de/wissen/wohnen/maisonettewohnung
  • 2. Homeday – Maisonette https://www.homeday.de/de/immobilienwissen/maisonettewohnung/

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