Immobilienwissen auf den Punkt gebracht.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Ob Kauf, Verkauf, Miete oder Vermietung – rund um Immobilien entstehen viele Fragen. In unserer FAQ-Sektion finden Sie schnell und verständlich Antworten auf die häufigsten Fragen von Eigentümern, Käufern, Mietern, Vermietern und Investoren.
Damit Sie nicht lange suchen müssen, sind unsere Fragen thematisch geordnet und lassen sich gezielt nach Zielgruppen filtern. So finden Sie genau die Informationen, die für Ihre individuelle Situation relevant sind – klar, kompakt und fachlich geprüft.
Unsere FAQ helfen Ihnen unter anderem bei Fragen zu:
Immobilienverkauf & Vermietung
Wohnungsbewerbung & Mietvertrag
Preisfindung & Immobilienbewertung
Nebenkosten, Maklerleistungen & rechtlichen Pflichten
Gewerbeimmobilien & Kapitalanlagen
Häufig gestellte Fragen (FAQs) für Verkäufer
Für einen erfolgreichen Verkauf benötigen Sie einen aktuellen Grundbuchauszug (nicht älter als drei Monate), einen Energieausweis (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis), Grundrisse und Flurpläne sowie – sofern vorhanden – Bauunterlagen oder eine Baubeschreibung. Bei Eigentumswohnungen sind außerdem die Teilungserklärung, die Gemeinschaftsordnung und die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen erforderlich. Bei vermieteten Objekten sind zudem die Betriebskostenabrechnungen der letzten zwei Jahre sowie Nachweise über durchgeführte Modernisierungen oder Sanierungen erforderlich.
Der Angebotspreis basiert auf aktuellen Vergleichswerten ähnlicher Objekte in vergleichbarer Lage. Berücksichtigt werden außerdem der Zustand, die Ausstattung, das Baujahr, die aktuelle Nachfrage- und Angebotslage sowie besondere Merkmale wie Denkmalschutz oder Energieeffizienz. Ein aussagekräftiges Wertgutachten hilft dabei, den Preis für alle Beteiligten transparent und nachvollziehbar zu machen.
Die Maklerprovision ist frei verhandelbar und liegt üblicherweise zwischen 3 % und 8 % des Verkaufspreises zzgl. MwSt. Oft wird sie zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt, in manchen Fällen übernimmt auch eine Partei die volle Provision. Die genaue Höhe und die Zahlungsmodalitäten werden vorab schriftlich im Maklervertrag festgehalten.
Ein Alleinauftrag bedeutet, dass nur ein Makler mit der Vermittlung beauftragt wird, in der Regel für einen definierten Zeitraum von drei bis sechs Monaten. Beim Verkauf über Dritte entsteht keine zusätzliche Provision. Bei einem einfachen Maklervertrag hingegen dürfen mehrere Makler gleichzeitig aktiv werden. Die Provision erhält der Makler, der zuerst einen Käufer findet. Dies kann zu Überschneidungen und unkoordinierten Aktivitäten führen.
Der Verkaufsprozess dauert in der Regel zwischen 10 und 18 Wochen. Nach Mandatserteilung und Sichtung der Unterlagen erfolgen die Marktwertermittlung sowie die Erstellung von Exposé und Verkaufsunterlagen, was rund zwei bis drei Wochen in Anspruch nimmt. Die eigentliche Vermarktung und die Besichtigungen dauern je nach Marktlage vier bis acht Wochen. Verhandlungen und Vertragsabsprachen benötigen in der Regel ein bis zwei Wochen. Der Zeitraum vom Notartermin bis zur Grundbucheintragung umfasst nochmals sechs bis zwölf Wochen.
Home Staging (professionelles Inszenieren und Einrichten von Räumen) und kleinere Renovierungen, wie ein neuer Anstrich oder optische Ausbesserungen, können die Attraktivität einer Immobilie deutlich erhöhen. Dadurch ist es möglich, einen höheren Verkaufspreis zu erzielen. Eine genaue Kosten-Nutzen-Abwägung sollte jedoch im Einzelfall gemeinsam mit einem Experten erfolgen.
Besichtigungen können entweder als Gruppen- oder Einzeltermine stattfinden. Während Sammelbesichtigungen bei großem Interesse effizient sind, ermöglichen Einzeltermine intensivere Gespräche. Um Überschneidungen zu vermeiden, wird zwischen den Terminen in der Regel ein Zeitpuffer von 15 bis 30 Minuten eingeplant. Vor jedem Termin sollte das Objekt sauber, gelüftet und ansprechend vorbereitet sein.
Idealerweise sollte ein seriöser Interessent bereits eine Finanzierungsbestätigung oder einen Eigenkapitalnachweis vorlegen können. Hilfreich für die Bewertung der Ernsthaftigkeit sind auch Angaben zum Budget, zum gewünschten Einzugstermin, zur zeitlichen Flexibilität und zur Nutzungsabsicht (Eigennutzung oder Kapitalanlage) sowie Informationen zur aktuellen Wohnsituation und zum Kaufmotiv.
Zunächst werden alle Angebote der Interessenten gesammelt und ausgewertet. Ein vorher definierter Mindestpreis dient dabei als Verhandlungsuntergrenze. In den Gesprächen können Argumente wie Lagevorteile, Ausstattung oder Marktvergleichspreise unterstützen. Gibt es mehrere Kaufinteressenten, kann ein Bieterverfahren eingesetzt werden. Eine unverbindliche Einigung in Form eines „Letter of Intent” schafft Klarheit, bevor der notarielle Kaufvertrag aufgesetzt wird.
Der Notar erstellt auf Basis aller relevanten Unterlagen den Entwurf des Kaufvertrags. Bei der Beurkundung unterzeichnen beide Parteien gemeinsam beim Notar, der den Vertrag anschließend rechtswirksam macht. Die Notar- und Grundbuchkosten betragen etwa 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises und sind in der Regel vom Käufer zu tragen.
Die Provision wird in der Regel mit der notariellen Beurkundung fällig. Je nach Vertrag kann sie jedoch auch erst bei Grundbucheintragung oder nach Zahlung des Kaufpreises fällig werden. Die genauen Bedingungen sind im Maklervertrag festgelegt.
Wenn eine Immobilie als Hauptwohnsitz genutzt wurde und nach zehn Jahren verkauft wird, bleibt der Gewinn in der Regel steuerfrei. Bei einem früheren Verkauf oder bei vermieteten Immobilien kann jedoch Spekulationssteuer anfallen. Die Grunderwerbsteuer betrifft nur den Käufer. Um alle individuellen Faktoren korrekt zu berücksichtigen, empfiehlt sich eine frühzeitige Beratung durch einen Steuerexperten.
Neben der Maklerprovision können je nach Situation weitere Kosten entstehen, beispielsweise für Renovierungsarbeiten, Home Staging (professionelles Inszenieren und Einrichten von Räumen), Energieausweise, Grundrisse, professionelle Fotografie oder digitale Präsentationen. Die Notar- und Grundbuchkosten in Höhe von etwa 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises werden in der Regel vom Käufer getragen.
Alle bekannten Mängel sollten offen kommuniziert werden, idealerweise schon im Exposé oder spätestens bei der Besichtigung. Rechtliche Risiken lassen sich durch die Prüfung des Grundbuchs, Baulastenverzeichnisses und Energieausweises sowie durch einen unabhängigen Gutachter minimieren. Im Kaufvertrag können außerdem Gewährleistungsausschlüsse oder Haftungsklauseln sinnvoll verankert werden.
Ein Aufschub ist ratsam, wenn größere Sanierungen anstehen, die Marktlage ungünstig ist oder wichtige Unterlagen fehlen. Auch persönliche Faktoren wie ein bevorstehender Umzug oder längere Abwesenheit können dafürsprechen, den Verkaufsprozess zu einem späteren Zeitpunkt zu starten.
Bei der Schlüsselübergabe wird ein detailliertes Übergabeprotokoll erstellt. Darin werden der Zustand der Räume, die relevanten Zählerstände sowie alle übergebenen Schlüssel dokumentiert. Bestehende Garantien oder Wartungsverträge werden zusammen mit den entsprechenden Unterlagen an den Käufer übergeben.
Verkäufer profitieren bei Paul & Oskar von einer umfassenden Rundum-Betreuung: von der kostenlosen Bedarfsanalyse über die professionelle Objektaufbereitung mit Fotos und Videos bis hin zur Vermarktung über alle relevanten Kanäle. Dazu kommen fundierte Marktanalysen, eine präzise Verhandlungsführung und persönliche Begleitung bis zur Schlüsselübergabe – inklusive Nachbetreuung und Empfehlung bewährter Dienstleister.
Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Vermietung
Benötigt werden Grundriss, Energieausweis, Nebenkostenübersicht, aktuelle Fotos sowie ggf. Teilungserklärung und Modernisierungsnachweise. Für die Erstellung des Mietvertrags benötigen wir zudem eine Kopie des Personalausweises, Einkommensnachweise und gegebenenfalls eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des Mieters.
Sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen, erstellen wir den Mietvertrag innerhalb weniger Werktage. Die Unterzeichnung kann auch digital und rechtssicher erfolgen.
Die Übergabe beinhaltet ein ausführliches Protokoll, dokumentierte Zählerstände, Schlüssellisten sowie die Übergabe relevanter Unterlagen. Mängel werden aufgenommen und gemeinsam mit Ihnen abgestimmt.
Die Provision beträgt in der Regel zwei bis drei Monatskaltmieten zzgl. MwSt. und ist für Vermieter als Werbungskosten steuerlich absetzbar.
Wir analysieren vergleichbare Objekte, aktuelle Markttrends sowie die Lage, den Zustand und die Ausstattung der Immobilie. Ihre Mietpreisvorstellungen fließen in unsere Empfehlung mit ein.
Wir prüfen Einkommensnachweise, SCHUFA-Auskünfte, Selbstauskünfte und Referenzen. Sie erhalten ausschließlich vorqualifizierte Bewerber:innen – die finale Entscheidung treffen Sie.
Wir informieren Sie über alle relevanten Vorschriften, beispielsweise zur Mietpreisbremse, Energieausweispflicht oder Kündigungsfristen. Bei möblierten Wohnungen gelten zusätzliche Besonderheiten.
Umlagefähig sind beispielsweise Heizkosten, Wasser, Müllabfuhr, Hausreinigung und Gebäudeversicherungen. Die Kosten für Verwaltung, Instandhaltung oder größere Reparaturen trägt der Vermieter selbst.
Wir koordinieren Einzel- oder Sammeltermine, übernehmen die komplette Durchführung und bewerben Ihr Objekt auf allen relevanten Portalen sowie in unserem Netzwerk.
Nein, wir stehen Ihnen auch nach Abschluss beratend zur Seite, beispielsweise bei Fragen zur Mietkaution, Nebenkostenabrechnung oder bei einem späteren Mieterwechsel.
Häufig gestellte Fragen (FAQs) für Mieter
In der Regel nein. Seit Einführung des Bestellerprinzips zahlt derjenige die Maklerprovision, der den Makler beauftragt – in den meisten Fällen ist das der Vermieter. Als Wohnungssuchender entstehen Ihnen daher keine Kosten, solange Sie den Makler nicht selbst beauftragen.
Besichtigungen finden meist als individuelle Einzeltermine statt. Dabei erhalten Sie umfassende Informationen zur Immobilie und können in ruhiger Atmosphäre alle Fragen direkt mit dem Makler klären.
Zu den wichtigsten Unterlagen gehören:
Vollständige Unterlagen erhöhen Ihre Chancen erheblich.
Bereiten Sie Ihre Unterlagen vollständig vor, erscheinen Sie pünktlich, zeigen Sie echtes Interesse und reagieren Sie zügig auf Rückfragen. Ein gepflegter und sympathischer Eindruck sowie Flexibilität bei Terminen helfen ebenfalls.
Die Kaution darf maximal drei Monatskaltmieten betragen. Sie kann in drei Raten gezahlt werden und muss vom Vermieter getrennt, verzinst und sicher verwahrt werden. Nach dem Auszug erhalten Sie das Geld – abzüglich berechtigter Forderungen – zurück.
Erstellen Sie ein detailliertes Übergabeprotokoll mit Zählerständen, dokumentieren Sie Mängel mit Fotos und prüfen Sie die technische Ausstattung. Alle Schlüssel sollten übergeben und schriftlich erfasst werden. Ein Makler kann Sie dabei unterstützen.
Sie haben das Recht auf vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung, Mängelbeseitigung und Privatsphäre. Gleichzeitig sind Sie verpflichtet, die Miete pünktlich zu zahlen, Mängel zu melden, die Wohnung pfleglich zu behandeln und die Hausordnung einzuhalten.
Achten Sie auf die fristgerechte Zustellung (spätestens 12 Monate nach dem Abrechnungszeitraum), die korrekte Anwendung der Verteilerschlüssel, die Nachvollziehbarkeit der Kosten und die Berücksichtigung Ihrer Vorauszahlungen. Sie haben das Recht, die Belege einzusehen.
Bei unbefristeten Verträgen gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und rechtzeitig beim Vermieter eingehen. Außerordentliche Kündigungen sind bei erheblichen Mängeln oder Gesundheitsgefahren möglich.
Klären Sie frühzeitig die Übergabe, führen Sie vereinbarte Schönheitsreparaturen durch, notieren Sie die Zählerstände, kündigen Sie die Versorgungsverträge und übergeben Sie die Wohnung vollständig geräumt und gereinigt inklusive aller Schlüssel.
Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Finanzierung
Die gängigste Form der Immobilienfinanzierung ist das Annuitätendarlehen mit gleichbleibender Rate aus Zins und Tilgung. Daneben gibt es endfällige Darlehen, variable Kredite, Forward-Darlehen, Bauspardarlehen sowie KfW-Förderdarlehen. Welches Modell passt, hängt von deiner persönlichen Situation und deiner Strategie zur Baufinanzierung ab.
Für eine solide Baufinanzierung empfehlen Banken mindestens 20–30 % Eigenkapital plus die Kaufnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notar, Makler). Wer über mehr Eigenkapital verfügt, erhält oft deutlich bessere Zinsen. Eine 100 % Finanzierung ohne Eigenkapital ist möglich, aber teurer.
Die Bank prüft Einkommen, Ausgaben, Schufa und den Wert der Immobilie. Ein wichtiger Faktor ist der Beleihungsauslauf. Grundregel: Die monatliche Kreditrate sollte nicht mehr als 30–40 % des Nettoeinkommens betragen. Mit einem Hauskredit-Rechner lässt sich die maximale Kredithöhe schnell abschätzen.
Zu den Nebenkosten beim Hauskauf zählen Grunderwerbsteuer (3,5–6,5 %), Notar- und Grundbuchkosten (ca. 2 %) sowie Maklerprovision (bis 7,14 %). Insgesamt solltest du ca. 8–12 % zusätzlich zum Kaufpreis einplanen.
Die Zinsbindung legt fest, wie lange dein Zinssatz festgeschrieben ist (z. B. 10, 15 oder 20 Jahre).
Der Beleihungsauslauf ist das Verhältnis von Darlehenssumme zum Immobilienwert. Beispiel: Kredit 300.000 € bei Hauswert 400.000 € = 75 % Beleihungsauslauf. Je niedriger dieser Wert, desto günstiger die Baufinanzierung. Top-Konditionen gibt es oft ab 60 % Beleihungsauslauf.
Wichtige Programme sind:
Sondertilgungen ermöglichen zusätzliche Rückzahlungen neben der regulären Rate. Damit sinken die Restschuld und die Zinskosten. Viele Banken erlauben jährlich 5–10 % Sondertilgung – ideal, wenn du Bonuszahlungen, Erbschaften oder Sparrücklagen einsetzen möchtest.
Bei Neubaufinanzierungen wird das Darlehen oft nicht sofort abgerufen. Nach einer bereitstellungsfreien Zeit (meist 6–12 Monate) verlangen Banken Bereitstellungszinsen auf nicht genutzte Beträge. Tipp: Bauzeiten realistisch planen und möglichst lange bereitstellungsfreie Zeit vereinbaren.
Nach Ablauf der Zinsbindung benötigst du eine Anschlussfinanzierung. Optionen sind:
Eine Volltilgung bedeutet, dass der Kredit während der Zinsbindung komplett zurückgezahlt wird. Vorteil: absolute Planungssicherheit und keine Restschuld. Nachteil: höhere monatliche Raten. Empfehlenswert für Käufer mit hohem Einkommen oder Vermögen.
Die Schufa bewertet deine Bonität. Ein schlechter Score oder negative Einträge können Kreditanfragen scheitern lassen. Vor Antragstellung: Schufa-Selbstauskunft prüfen, falsche Einträge korrigieren und unnötige Anfragen vermeiden.
Nach Ablauf der Zinsbindung benötigst du eine Anschlussfinanzierung. Optionen sind:
Häufig gestellte Fragen (FAQs) zum Erben von Immobilien
In Deutschland richtet sich die Immobilienvererbung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Ohne Testament oder Erbvertrag greift die gesetzliche Erbfolge, die Ehepartner, Kinder oder weitere Verwandte berücksichtigt.
Liegt kein Testament oder Erbvertrag vor, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Vorrangig erben Ehepartner und Kinder. Gibt es keine Kinder, können Eltern, Geschwister oder entferntere Verwandte erben.
In diesem Fall entsteht eine Erbengemeinschaft. Alle Erben sind gemeinsam Eigentümer und müssen über die Nutzung, Verwaltung oder den Verkauf einstimmig entscheiden. Oft ist dies konfliktanfällig – ein klar geregeltes Testament kann helfen.
Beim Vererben von Immobilien fällt in der Regel Erbschaftsteuer an. Die Höhe richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad, dem Immobilienwert und den Freibeträgen. Ehepartner und Kinder profitieren von hohen Freibeträgen (bis zu 500.000 € bzw. 400.000 €).
Das Finanzamt ermittelt den Wert anhand des Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahrens. Maßgeblich ist der Verkehrswert. Ein unabhängiges Immobiliengutachten kann dabei helfen, den Wert marktgerecht darzustellen.
Ja, wenn der Immobilienwert unterhalb des persönlichen Freibetrags liegt. Außerdem können Ehepartner und Kinder unter bestimmten Voraussetzungen eine selbstgenutzte Immobilie steuerfrei übernehmen.
Erben übernehmen nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten wie Grundsteuer, Instandhaltung, Versicherungen und ggf. bestehende Kredite. Auch Schulden des Verstorbenen gehen auf die Erben über.
Erben können die Immobilie selbst nutzen, vermieten oder verkaufen. Bei mehreren Erben ist eine einvernehmliche Lösung notwendig. Ein Verkauf ist oft die praktikabelste Lösung, wenn keine Einigkeit besteht.
Ja. Innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis der Erbschaft kann diese beim Nachlassgericht ausgeschlagen werden – sinnvoll, wenn Schulden oder hohe Belastungen bestehen.
Ein Testament oder Erbvertrag mit klaren Regelungen verhindert Konflikte. Sinnvoll ist auch die Einsetzung eines Alleinerben oder die konkrete Zuweisung von Immobilien an einzelne Erben.
Das Testament ermöglicht eine individuelle Gestaltung der Nachfolge. So kann festgelegt werden, wer die Immobilie erhält, ob ein Nießbrauch eingetragen wird oder ob eine Teilungsanordnung greift.
Der Nießbrauch ist ein Nutzungsrecht. Der Nießbraucher darf die Immobilie bewohnen oder vermieten, auch wenn er nicht Eigentümer ist. Häufig wird so die finanzielle Absicherung von Angehörigen geregelt.
Durch rechtzeitige Nachfolgeplanung – z. B. durch Schenkungen zu Lebzeiten, Ausnutzung von Freibeträgen oder Eintragung von Nießbrauchrechten. Eine Beratung durch Steuerberater und Immobilienexperten ist empfehlenswert.
Das Vererben einer Immobilie betrifft Recht, Steuern und persönliche Interessen. Professionelle Beratung durch Immobilienmakler, Steuerberater und Notare hilft, Fehler zu vermeiden und optimale Lösungen für alle Beteiligten zu finden.
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