Immo-Wiki

Unser Ziel mit dem Paul & Oskar Immo-Wiki ist es, komplexe Fachbegriffe der Immobilienwelt einfach, verständlich und seriös zu erklären. Damit möchten wir Eigentümern, Käufern, Mietern und allen Interessierten ein hilfreiches Nachschlagewerk an die Hand geben.

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Fördermittel

F

Fördermittel sind finanzielle Unterstützungen von Bund, Ländern oder Kommunen zur Förderung bestimmter Bau‑ oder Sanierungsmaßnahmen. Sie können Zuschüsse, zinsgünstige Darlehen oder Steuervergünstigungen sein.

Typische Förderbereiche

  • Energieeffizienz: Sanierungen, Wärmedämmung, Heizungssysteme.
  • Erneuerbare Energien: Photovoltaik, Solarthermie, Wärmepumpen.
  • Wohnungsbau: Bau oder Erwerb von Eigentum.
  • Barrierefreiheit: Umbauten für Senioren oder Menschen mit Behinderung.

Bedeutung

  • Entlastung bei Baukosten.
  • Anreiz für nachhaltiges, energieeffizientes Bauen.
  • Wertsteigerung durch energetische Sanierung.

Fördermittel machen Bau‑ und Modernisierungsvorhaben wirtschaftlich und umweltfreundlich.

Quellen
  • 1. KfW – Förderprogramme https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/
  • 2. Verbraucherzentrale – Fördermittel für Haus und Wohnung https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/energiesparen/foerdermittel-fuer-haus-und-wohnung-11041

Finanzierungsrechner

F

Ein Finanzierungsrechner ist ein digitales Tool zur Berechnung der Kosten einer Immobilienfinanzierung. Er zeigt monatliche Raten, Gesamtkosten und die Auswirkungen unterschiedlicher Zins‑ und Tilgungsraten.

Funktionen

  • Berechnung von Monatsrate, Tilgung, Zinsen und Laufzeit.
  • Simulation verschiedener Zinsbindungen.
  • Berücksichtigung von Eigenkapital und Nebenkosten.
  • Darstellung der Gesamtkosten bis zur Schuldenfreiheit.

Bedeutung

  • Transparenz über finanzielle Machbarkeit.
  • Planungssicherheit und Konditionsvergleich.

Der Finanzierungsrechner ist ein wichtiges Hilfsmittel für Kauf‑ und Bauinteressenten.

Link zum JustHome Finanzierungsrechner.

Quellen
  • 1. Verbraucherzentrale – Baufinanzierungsrechner https://www.verbraucherzentrale.de/baufinanzierungsrechner
  • 2. Finanztip – Baufinanzierung Rechner https://www.finanztip.de/baufinanzierung/rechner/

Forward-Darlehen

F

Ein Forward-Darlehen ist eine spezielle Form der Immobilienfinanzierung zur Sicherung künftiger Zinskonditionen. Kreditnehmer sichern sich die aktuellen Zinsen für eine spätere Anschlussfinanzierung, meist bis zu fünf Jahre im Voraus.

Merkmale

  • Zinssicherung: Fixiert den aktuellen Zinssatz bis zu 5 Jahre vor Ablösung.
  • Bereitstellungszinsen: Aufschläge für lange Vorhaltezeit.
  • Auszahlung: Erfolgt nach Ende der bestehenden Zinsbindung.

Vorteile und Nachteile

  • Vorteile: Planungssicherheit bei steigenden Zinsen, Schutz vor Kostensteigerungen.
  • Nachteile: Bei sinkenden Zinsen oft teurer, zusätzliche Aufschläge möglich.

Das Forward‑Darlehen bietet Eigentümern Sicherheit gegen Zinsrisiken und erleichtert langfristige Finanzierungsplanung.

Quellen
  • 1. Finanztip – Forward‑Darlehen https://www.finanztip.de/forward-darlehen/
  • 2. Verbraucherzentrale – Anschlussfinanzierung https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredite-und-schulden/forwarddarlehen-12684

Flächennutzungsplan

F

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist ein kommunales Planungsinstrument, das die beabsichtigte Nutzung der gesamten Gemeindefläche darstellt. Er bildet die Grundlage für Bebauungspläne und langfristige Stadtentwicklung (§ 5 BauGB).

Inhalte

  • Nutzungsarten: Wohn‑, Gewerbe‑, Landwirtschafts‑ und Grünflächen.
  • Verkehrsflächen: Straßen, Bahntrassen, Flughäfen.
  • Öffentliche Einrichtungen: Schulen, Krankenhäuser, Kitas.
  • Schutzgebiete: Landschafts‑ und Naturschutz.

Bedeutung

  • Orientierung: Zeigt zukünftige Entwicklungsziele einer Gemeinde.
  • Rechtswirkung: Bindet Behörden, nicht private Bauherren.
  • Wertfaktor: Beeinflusst mittelbar die Grundstückswerte.

Der Flächennutzungsplan steuert die langfristige städtebauliche Entwicklung.

Quellen
  • 1. BMWSB – Flächennutzungsplan https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/BMWSB/DE/flaechennutzungsplan.html
  • 2. BauGB – § 5 Flächennutzungsplan https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__5.html

Flurstück

F

Ein Flurstück ist die kleinste rechtlich und vermessungstechnisch definierte Einheit im Liegenschaftskataster. Es dient als Grundlage für das Grundbuch und bildet die Basis für die eindeutige Identifikation eines Grundstücks.

Merkmale

  • Flurstücksnummer: Eindeutige Kennzeichnung im Kataster.
  • Grenzen: Exakte Vermessung der Flächen.
  • Darstellung: In der Flurkarte sichtbar.
  • Mehrere Flurstücke können ein Grundstück bilden.

Bedeutung

  • Rechtssicherheit bei Kauf, Verkauf und Belastungen.
  • Grundlage für Bauanträge und Teilungen.
  • Wertbestimmung durch Größe, Lage und Form.

Das Flurstück ist ein zentrales Element des Kataster‑ und Grundbuchwesens.

Quellen
  • 1. BMWSB – Liegenschaftskataster https://www.bmwsb.bund.de/DE/themen/bauen/liegenschaftskataster/liegenschaftskataster-node.html
  • 2. VermKV RLP – Flurstücke https://vermkv.rlp.de/de/themen/liegenschaftskataster/flurstuecke/

Fremdkapital

F

Fremdkapital bezeichnet Mittel, die von Dritten – z. B. Banken – zur Verfügung gestellt werden. Es ist die wichtigste Finanzierungsquelle neben Eigenkapital, insbesondere bei Immobilienfinanzierungen.

Merkmale

  • Rückzahlungspflicht innerhalb einer vereinbarten Laufzeit.
  • Zinszahlungen an den Kreditgeber.
  • Sicherheiten: Grundschuld, Hypothek oder Bürgschaft.
  • Abhängig von Bonität und Eigenkapitalanteil.

Bedeutung

  • Hebeleffekt: Ermöglicht größere Investitionen.
  • Renditetechnisch vorteilhaft bei niedrigen Zinsen.
  • Erhöhtes Risiko bei hoher Verschuldung.

Fremdkapital ist ein zentrales Element der Immobilienfinanzierung und sollte wohlüberlegt eingesetzt werden.

Quellen
  • 1. Bundesfinanzministerium – Fremdkapital https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Glossareintraege/F/fremdkapital.html
  • 2. Finanztip – Immobilienfinanzierung und Fremdkapital https://www.finanztip.de/immobilienfinanzierung/

Faktor

F

Der Faktor ist eine Kennzahl in der Immobilienbewertung und beschreibt das Verhältnis zwischen Kaufpreis und Jahresnettokaltmiete. Er wird auch Vervielfältiger genannt und dient zur schnellen Einschätzung der Rentabilität.

Berechnung

Beispiel: Kaufpreis = 300.000 € Jahresnettomiete = 15.000 € → Faktor = 20

Bedeutung

  • Vergleichbarkeit: Schneller Vergleich verschiedener Objekte.
  • Renditeabschätzung: Niedriger Faktor = höhere Rendite.
  • Marktindikator: Top‑Lagen haben meist Faktoren > 25.

Grenzen

  • Berücksichtigt keine Nebenkosten, Instandhaltung, Leerstände.
  • Ergänzend mit Netto‑/Bruttorendite bewerten.

Der Faktor ist ein zentrales Instrument für Investoren zur schnellen Bewertung und Entscheidungsfindung.

Quellen
  • 1. Immobilienscout24 – Immobilienfaktor https://www.immobilienscout24.de/wissen/immobilienbewertung/faktor
  • 2. Haufe – Faktor Immobilienbewertung https://www.haufe.de/immobilien/wohnungseigentum/faktor-immobilienbewertung

Feuerversicherung

F

Die Feuerversicherung schützt Gebäude vor Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion. Sie gehört zu den ältesten Versicherungsarten im Immobilienbereich und ist Grundlage der Wohngebäudeversicherung.

Merkmale

  • Versicherte Gefahren: Brand, Blitz, Explosion, Folgeschäden (Löschwasser, Rauch).
  • Objekte: Gebäude und feste Bestandteile.
  • Kombinitiät: Oft mit Leitungswasser‑, Sturm‑, Hagelversicherung.

Bedeutung

  • Finanzielle Sicherheit bei Brandschäden und Wiederaufbaukosten.
  • Oft Voraussetzung für Baufinanzierung.
  • Schutz des Gebäudewerts meist als Neuwertversicherung.

Die Feuerversicherung ist ein zentraler Bestandteil jeder Immobilienabsicherung.

Quellen
  • 1. Verbraucherzentrale – Wohngebäude‑ und Feuerversicherung https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/haus-und-wohnung/gebaeudeversicherung-12181
  • 2. GDV – Feuerversicherung https://www.gdv.de/de/themen/news/wohngebaeudeversicherung-gegen-feuer-und-mehr-15342

Gemarkung

G

Die Gemarkung ist eine fest abgegrenzte Verwaltungseinheit, die alle Flurstücke einer Gemeinde oder eines Ortsteils umfasst. Sie dient der genauen Identifizierung von Grundstücken im Liegenschaftskataster.

Merkmale

  • Flurstücke: Grundelemente der Gemarkung.
  • Fluren: Mehrere Flurstücke bilden eine Flur, mehrere Fluren eine Gemarkung.
  • Eindeutige Zuordnung: Jedes Grundstück ist über Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer bestimmbar.

Bedeutung

  • Rechtssicherheit bei Grundbuchauszügen, Bau‑ und Kaufvorgängen.
  • Transparente geografische Zuordnung von Eigentum.
  • Wichtig für Vermessungs‑ und Katasterverwaltung.

Die Gemarkung ist eine essenzielle Einheit des deutschen Grundstücks‑ und Katasterwesens.

Quellen
  • 1. Justizportal NRW – Gemarkung, Flur, Flurstück https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/grundbuchamt/grundbuch/grundbuch__abc/index.php#G
  • 2. LGL Baden‑Württemberg – Liegenschaftskataster https://www.lgl-bw.de/unsere-themen/liegenschaftskataster/

Grunderwerbsteuer

G

Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie anfällt. Sie wird vom jeweiligen Bundesland erhoben und ist vom Käufer an das Finanzamt zu entrichten.

Höhe

  • Je nach Bundesland: 3,5–6,5 % des Kaufpreises.
  • Bemessungsgrundlage: Kaufpreis inklusive aller Nebenleistungen.

Bedeutung

  • Pflichtzahlung für Eigentumsübergang (Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich).
  • Wichtiger Kostenfaktor neben Notar‑ und Grundbuchkosten.
  • Für Eigennutzer nicht absetzbar, für Kapitalanleger steuerlich relevant.

Die Grunderwerbsteuer ist eine zentrale Kaufnebenkostenposition bei Immobilientransaktionen.

Quellen
  • 1. Bundesfinanzministerium – Grunderwerbsteuer https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Glossareintraege/G/grunderwerbsteuer.html
  • 2. Verbraucherzentrale – Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/bauen-wohnen/immobilienkauf/grunderwerbsteuer-12241

Gemeinschaftseigentum

G

Das Gemeinschaftseigentum umfasst alle Teile einer Immobilie, die nicht im Sondereigentum einzelner Wohnungseigentümer stehen. Es gehört allen Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gemeinschaftlich und wird durch das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt.

Beispiele für Gemeinschaftseigentum

  • Dach, Fassade und tragende Wände
  • Treppenhaus, Flure und Hauseingang
  • Grundstück, Garten- und Außenanlagen
  • Heizungs- und Versorgungsleitungen bis zur Abzweigung in die Wohnung

Rechte und Pflichten

  • Nutzung: Gemeinschaftseigentum steht allen Eigentümern zur Verfügung (z. B. Garten, Spielplatz).
  • Kosten: Instandhaltung und Reparaturen werden gemeinschaftlich nach Miteigentumsanteilen getragen.
  • Beschlussfassung: Über Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum entscheidet die Eigentümerversammlung.

Das Gemeinschaftseigentum beeinflusst maßgeblich den Wert und die Wohnqualität einer Immobilie. Regelmäßige Instandhaltung und klare Regelungen sichern langfristig den Immobilienwert.

Quellen
  • 1. Verbraucherzentrale – Sonder- und Gemeinschaftseigentum https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/bauen-wohnen/wohnungseigentum/sonder-und-gemeinschaftseigentum-12320
  • 2. Haufe – Gemeinschaftseigentum im WEG https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/was-gehoert-zum-gemeinschaftseigentum-weg

Gemeinschaftsordnung

G

Die Gemeinschaftsordnung ist eine zentrale Rechtsgrundlage innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Sie ergänzt das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und regelt das Zusammenleben sowie die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums.

Inhalte

  • Stimmrechte: Festlegung der Abstimmungsgrundlage (Köpfe, Miteigentumsanteile etc.).
  • Kostenverteilung: Abweichungen von der gesetzlichen Regelung sind möglich.
  • Nutzungsregelungen: Bestimmungen zur Nutzung gemeinschaftlicher Bereiche (z. B. Stellplätze, Garten).
  • Verwaltung: Aufgaben und Befugnisse des Verwalters, Organisation der Versammlung.
  • Sondernutzungsrechte: Exklusive Nutzung einzelner Flächen durch Eigentümer.

Bedeutung

  • Rechtssicherheit und klare Strukturen beugen Konflikten vor.
  • Individuelle Gestaltung möglich, solange gesetzeskonform.
  • Rechtsverbindlich und im Grundbuch eingetragen.

Die Gemeinschaftsordnung ist das „Grundgesetz“ der WEG und bestimmt das Zusammenleben maßgeblich.

Quellen
  • 1. Verbraucherzentrale – Gemeinschaftsordnung und Teilungserklärung https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/bauen-wohnen/wohnungseigentum/gemeinschaftsordnung-und-teilungserklaerung-12321
  • 2. Haufe – Gemeinschaftsordnung in der WEG https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/gemeinschaftsordnung-weg

Grundschuld

G

Die Grundschuld ist ein im Grundbuch eingetragenes Sicherungsrecht zugunsten eines Gläubigers (meist einer Bank). Sie dient der Absicherung von Krediten, insbesondere Baufinanzierungen, und ermöglicht im Falle eines Zahlungsausfalls die Zwangsversteigerung des belasteten Grundstücks.

Merkmale

  • Eintragung in Abteilung III des Grundbuchs.
  • Ungebundenheit: Nicht an eine konkrete Forderung gekoppelt und wiederverwendbar.
  • Arten: Briefgrundschuld (mit Grundschuldbrief) und Buchgrundschuld (ohne).

Bedeutung

  • Sicherheit für Kreditgeber durch Verwertungsrecht.
  • Günstigere Zinsen für Kreditnehmer.
  • Bleibt nach Tilgung im Grundbuch, bis Löschung beantragt wird.

Die Grundschuld ist das zentralste Sicherungsinstrument in der Immobilienfinanzierung.

Quellen
  • 1. Verbraucherzentrale – Grundschuld https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredite-und-schulden/grundschuld-erklaerung-12673
  • 2. Immobilienscout24 – Grundschuld https://www.immobilienscout24.de/wissen/grundbuch/grundschuld

Grundbuch

G

Das Grundbuch ist ein amtliches Register, das alle rechtlichen Verhältnisse an Grundstücken und Immobilien dokumentiert. Es wird beim Amtsgericht (Grundbuchamt) geführt und schafft Rechtssicherheit im Immobilienverkehr.

Aufbau

  • Bestandsverzeichnis: Lage, Größe, Flurstücksnummer.
  • Abteilung I: Angaben zu Eigentümern.
  • Abteilung II: Lasten und Beschränkungen (z. B. Wegerechte, Wohnrechte).
  • Abteilung III: Grundpfandrechte (Hypothek, Grundschuld).

Bedeutung

  • Transparenz über Eigentümer und Belastungen.
  • Rechtssicherheit: Eigentum und Rechte nur durch Eintragung wirksam.
  • Voraussetzung für Eigentumsübergang beim Immobilienkauf.

Das Grundbuch ist das zentrale Nachweisdokument für Eigentums- und Belastungsverhältnisse.

Quellen
  • 1. Justizportal des Bundes – Grundbuch https://justiz.de/Verfahren/grundbuch/index.php
  • 2. Verbraucherzentrale – Grundbuch und Grundbuchauszug https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/bauen-wohnen/immobilienkauf/grundbuch-und-grundbuchauszug-12243

Hausordnung

H

Die Hausordnung ist ein verbindliches Regelwerk, das das Zusammenleben in einem Mehrfamilienhaus oder einer Wohnanlage organisiert. Sie ergänzt Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Typische Inhalte

  • Ruhezeiten: Nachtruhe, Mittagsruhe, Lärmschutz.
  • Reinigungspflichten: Treppenhaus, Keller, Außenbereiche.
  • Gemeinschaftsflächen: Regeln für Waschküche, Fahrradkeller, Garten.
  • Sicherheitsvorschriften: Brandschutz, Müllentsorgung, Haustür.
  • Tierhaltung: Zulässigkeit und Regeln für Haustiere.

Bedeutung

  • Rechtssicherheit: Vorbeugung von Konflikten.
  • Mietrecht: Oft Bestandteil des Mietvertrags.
  • WEG: Wird von Eigentümerversammlung beschlossen.

Die Hausordnung sorgt für Ordnung, Sicherheit und ein harmonisches Miteinander in Wohnanlagen.

Quellen
  • 1. Deutscher Mieterbund – Hausordnung https://www.mieterbund.de/index.php?id=669
  • 2. Immobilienscout24 – Was regelt die Hausordnung? https://www.immobilienscout24.de/wissen/mietrecht/hausordnung

Herstellungskosten

H

Herstellungskosten sind alle Aufwendungen, die für Errichtung, Erweiterung oder wesentliche Verbesserung eines Gebäudes anfallen (§ 255 Abs. 2 HGB). Sie umfassen Baukosten, Baunebenkosten und projektbezogene Aufwendungen.

Bestandteile

  • Baukosten: Material, Handwerker, Ausstattung.
  • Baunebenkosten: Architektenhonorare, Genehmigungen, Gutachten.
  • Erschließungskosten: Zufahrten, Leitungen, Anschlüsse.
  • Modernisierungskosten: Erhöhung des Gebrauchswerts.

Bedeutung im Immobilienbereich

  • Bilanzierung: Erhöhen die Gesamtkosten des Gebäudes und werden über die AfA abgeschrieben.
  • Steuerlich: Nur Abschreibung, kein sofortiger Abzug als Werbungskosten.
  • Finanzierung: Basis für Kreditbewertung.

Herstellungskosten sind zentrale Größe für Kalkulation, Finanzierung und Steuern.

Quellen
  • 1. Gesetze im Internet – § 255 HGB https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__255.html
  • 2. Haufe – Herstellungskosten Definition https://www.haufe.de/finance/steuern-finanzen/herstellungskosten-definition-und-abgrenzung

Hausmakler

H

Ein Hausmakler (Immobilienmakler) vermittelt zwischen Eigentümern und Interessenten bei Verkauf oder Vermietung. Er erhält eine Courtage für seine Dienstleistung.

Aufgaben

  • Wertermittlung der Immobilie.
  • Vermarktung über Exposés und Onlineplattformen.
  • Organisation von Besichtigungen und Verhandlungen.
  • Begleitung bis zum Notartermin und zur Schlüsselübergabe.

Bedeutung

  • Eigentümer: Professionelle Vermarktung und Zeitersparnis.
  • Käufer/Mieter: Zugang zu geprüften Angeboten und rechtlicher Sicherheit.

Ein seriöser Makler erhöht die Erfolgsquote beim Immobilienverkauf oder der Vermietung deutlich.

Quellen
  • 1. Verbraucherzentrale – Maklervertrag und Provision https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/bauen-wohnen/immobilienkauf/maklervertrag-und-maklerprovision-12228
  • 2. Immobilienscout24 – Aufgaben eines Immobilienmaklers https://www.immobilienscout24.de/wissen/immobilienmakler/aufgaben

Hausgeld

H

Das Hausgeld ist der monatliche Vorschuss, den Eigentümer einer Eigentumswohnung an die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zahlen. Es deckt laufende Betriebskosten, Verwaltung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums.

Bestandteile

  • Betriebskosten: Müll, Wasser, Heizung, Grundsteuer.
  • Verwaltungskosten: Verwalterhonorar, Bankkosten, Abrechnung.
  • Instandhaltungsrücklage: Rücklagen für Reparaturen und Sanierungen.
  • Sonstige Kosten: Versicherungen, Hausmeister, Gartenpflege.

Bedeutung

  • Pflichtzahlung für alle Wohnungseigentümer.
  • Jährliche Abrechnung und Anpassung möglich.
  • Kostenfaktor abhängig von Größe und Zustand der Anlage.

Das Hausgeld schafft Transparenz und sichert den Werterhalt des Gebäudes.

Quellen
  • 1. Verbraucherzentrale – Hausgeld https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/bauen-wohnen/wohnungseigentum/hausgeld-in-der-weg-12318
  • 2. Immobilienscout24 – Was ist Hausgeld? https://www.immobilienscout24.de/wissen/wohnungseigentum/hausgeld

Haftpflichtversicherung

H

Die Haftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Schäden, die man Dritten zufügt. Im Immobilienkontext ist sie essenziell für Eigentümer, Vermieter und Bauherren.

Arten im Immobilienbereich

  • Privathaftpflicht: Deckt Schäden aus dem privaten Bereich.
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht: Wichtig bei Unfällen auf dem Grundstück.
  • Bauherrenhaftpflicht: Schutz während Bau‑ oder Sanierungsmaßnahmen.
  • Vermieterhaftpflicht: Bei vermieteten Objekten.

Bedeutung

  • Absicherung vor Schadenersatzforderungen.
  • Schützt vor Anwalts‑ und Prozesskosten.
  • Von Banken bei Finanzierungen oft verlangt.

Eine Haftpflichtversicherung ist unverzichtbar für ein sicheres Immobilienmanagement.

Quellen
  • 1. Verbraucherzentrale – Private Haftpflichtversicherung https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/versicherungen/private-haftpflichtversicherung-12669
  • 2. Finanztip – Haus‑ und Grundbesitzerhaftpflicht https://www.finanztip.de/haus-und-grundbesitzerhaftpflicht/

Hypothek

H

Eine Hypothek ist ein im Grundbuch eingetragenes dingliches Sicherungsrecht, das eine Immobilie als Sicherheit für ein Darlehen belastet (§§ 1113 ff. BGB). Sie dient Kreditgebern – meist Banken – als Absicherung, falls Kreditnehmer ihre Zahlungen nicht erfüllen.

Merkmale der Hypothek

  • Kopplung an Forderung: Streng an eine konkrete Schuld gebunden und erlischt mit deren Tilgung.
  • Eintragung im Grundbuch (Abt. III).
  • Verwertungsrecht: Bei Zahlungsverzug kann der Gläubiger eine Zwangsversteigerung einleiten.
  • Arten: Briefhypothek (mit Hypothekenbrief) oder Buchhypothek (nur Grundbucheintrag).

Hypothek vs. Grundschuld

  • Hypothek: Gebunden an den Kredit, erlischt mit der Schuld.
  • Grundschuld: Unabhängig von der Forderung, flexibler einsetzbar.

Die Grundschuld hat die Hypothek in der Praxis weitgehend ersetzt.

Bedeutung

  • Kreditnehmer: Günstigere Konditionen durch höhere Sicherheit.
  • Banken: Minimiertes Ausfallrisiko durch Zugriff auf die Immobilie.

Die Hypothek bleibt ein klassisches Sicherungsinstrument der Baufinanzierung, wird aber heute selten neu bestellt.

Quellen
  • 1. Gesetze im Internet – BGB § 1113 Hypothek https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1113.html
  • 2. Immobilienscout24 – Hypothek vs. Grundschuld https://www.immobilienscout24.de/wissen/grundbuch/hypothek

Hausverwaltung

H

Die Hausverwaltung organisiert die technische, kaufmännische und rechtliche Verwaltung von Immobilien. Sie agiert im Auftrag von Eigentümern oder WEGs und stellt den reibungslosen Ablauf aller Verwaltungsaufgaben sicher.

Aufgaben

  • Kaufmännisch: Abrechnungen, Budgetplanung, Rücklagenverwaltung.
  • Technisch: Instandhaltung, Wartung, Modernisierung.
  • Rechtlich: Einhaltung von Vorschriften, Einberufung von Versammlungen.
  • Vermietung und Inkasso (bei Mietverwaltung).

Bedeutung

  • Transparenz und Entlastung für Eigentümer.
  • Werterhalt und Kostenoptimierung.
  • Rechtssicherheit durch fachkundige Verwaltung.

Die Hausverwaltung ist ein zentraler Partner für eine nachhaltige Immobilienbewirtschaftung.

Quellen
  • 1. Verbraucherzentrale – Hausverwaltung https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/bauen-wohnen/wohnungseigentum/hausverwaltung-12319
  • 2. Immobilienscout24 – Was macht eine Hausverwaltung? https://www.immobilienscout24.de/wissen/wohnungseigentum/hausverwaltung

Immobilienbewertung

I

Die Immobilienbewertung bestimmt den Verkehrs‑ bzw. Marktwert einer Immobilie unter Berücksichtigung von Lage, Zustand, Alter, Erträgen und Marktentwicklung. Sie bildet die Grundlage für Kauf, Verkauf und Finanzierung.

Verfahren

  • Vergleichswertverfahren: Bewertung nach ähnlichen Objekten.
  • Ertragswertverfahren: Berechnung nach nachhaltigen Mieteinnahmen.
  • Sachwertverfahren: Wert aus Herstellungs‑ und Bodenwert, meist bei Selbstnutzung.

Bedeutung

  • Eigentümer: Verlässliche Preisgrundlage für Verkauf.
  • Käufer: Transparenz und Sicherheit bei Kaufentscheidungen.
  • Banken: Grundlage für Kreditwürdigkeitsprüfung.

Die Immobilienbewertung schafft Rechtssicherheit und Markttransparenz und ist unverzichtbar für fundierte Transaktionen.

Quellen
  • 1. Verbraucherzentrale – Immobilienbewertung https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/bauen-wohnen/immobilienkauf/immobilienbewertung-12247
  • 2. Haufe – Methoden der Immobilienbewertung https://www.haufe.de/immobilien/wertermittlung/immobilienbewertung

Immobilie

I

Eine Immobilie ist ein unbewegliches Sachgut, das fest mit dem Boden verbunden ist – z. B. Grundstücke, Gebäude oder Wohnungen. Der Begriff leitet sich vom lateinischen „im‑mobilis“ (ab = unbeweglich) ab und unterscheidet sich von „Mobilien“.

Arten

  • Wohnimmobilien: Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser.
  • Gewerbeimmobilien: Büros, Einzelhandel, Industrie.
  • Spezialimmobilien: Hotels, Pflegeheime, Freizeiteinrichtungen.
  • Grundstücke: Bebaute oder unbebaute Flächen.

Bedeutung

  • Wirtschaftlich: Zentrale Kapitalanlage und Wirtschaftsfaktor.
  • Rechtlich: Erwerb, Eigentum und Belastungen im Grundbuch geregelt.
  • Sozial: Schafft Wohnraum, Sicherheit und Vorsorge.

Immobilien sind langfristig wertbeständige Investitionsgüter und Grundlage der Vermögensbildung.

Quellen
  • 1. Immobilienscout24 – Definition Immobilie https://www.immobilienscout24.de/wissen/immobilien
  • 2. Haufe – Immobilien als Wirtschaftsgut https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaftsgut-immobilie

Investition

I

Eine Investition ist der Einsatz von Kapital zur Erzielung zukünftiger Erträge oder Nutzwerte. Im Immobilienbereich meint dies den Kauf, Bau oder die Modernisierung eines Objekts mit Ziel des Wertzuwachses oder Mieteinnahmen.

Formen der Investition

  • Direkt: Erwerb von Wohn‑ oder Gewerbeimmobilien.
  • Indirekt: Beteiligung über REITs, Immobilienfonds oder Projekte.
  • Wertsteigerungs‑Investition: Modernisierung zur Erhöhung des Werts.

Bedeutung

  • Kapitalanlage zur Sicherung und Vermehrung von Vermögen.
  • Rendite durch Wertsteigerung oder Mieteinnahmen.
  • Risiken: Marktschwankungen, Zinsen, Leerstände.

Investitionen in Immobilien gelten als krisensicher und langfristig stabil, sind aber mit Kapitalbindung und Marktrisiken verbunden.

Quellen
  • 1. Gabler Wirtschaftslexikon – Investition https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/investition-37271
  • 2. Verbraucherzentrale – Immobilien als Kapitalanlage https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/immobilien-als-kapitalanlage-11053

Indexmiete

I

Die Indexmiete ist eine Mietvereinbarung, bei der sich die Miete an den Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamtes anpasst (§ 557b BGB). Steigen die Lebenshaltungskosten, erhöht sich auch die Miete – und umgekehrt.

Merkmale

  • Kopplung an Inflation über den VPI.
  • Schriftliche Vereinbarung im Mietvertrag erforderlich.
  • Anpassung frühestens nach einem Jahr möglich, schriftliche Mitteilung nötig.
  • Keine zusätzlichen Erhöhungen durch Vergleichsmiete, außer gesetzlich zulässig.

Vorteile und Nachteile

  • Für Mieter: Transparente, nachvollziehbare Anpassung, Schutz vor willkürlichen Erhöhungen.
  • Für Vermieter: Inflationsschutz und langfristige Kalkulationssicherheit.
  • Nachteil: Bei hoher Inflation können Mieten deutlich steigen.

Die Indexmiete ist in Zeiten starker Inflation ein zentraler Bestandteil moderner Mietverträge.

Quellen
  • 1. Gesetze im Internet – BGB § 557b https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__557b.html
  • 2. Verbraucherzentrale – Indexmiete https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/bauen-wohnen/mietrecht/indexmiete-erklaerung-und-tipps-12277

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