Immo-Wiki

Unser Ziel mit dem Paul & Oskar Immo-Wiki ist es, komplexe Fachbegriffe der Immobilienwelt einfach, verständlich und seriös zu erklären. Damit möchten wir Eigentümern, Käufern, Mietern und allen Interessierten ein hilfreiches Nachschlagewerk an die Hand geben.

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Abgeschlossenheitsbescheinigung

A

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein behördliches Dokument, das bestätigt, dass eine Wohnung oder eine gewerblich genutzte Einheit innerhalb eines Gebäudes baulich vollständig von anderen Einheiten abgeschlossen ist. Sie ist in Deutschland eine zentrale Voraussetzung, um Wohnungseigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zu begründen.

Typische Merkmale sind:

  • Eigener, abschließbarer Zugang (z. B. durch eine Wohnungstür).
  • Räumliche Trennung zu anderen Einheiten (Wände, Decken, Böden).
  • Eigenständige Versorgung mit Strom, Wasser und ggf. Heizungsanschlüssen.

Ohne Abgeschlossenheitsbescheinigung ist es nicht möglich, eine Immobilie in rechtlich eigenständige Wohnungs- oder Teileigentumseinheiten aufzuteilen. Sie wird in der Regel vom Bauamt oder einer zuständigen Kommunalbehörde ausgestellt.

Für Eigentümer, die ihre Immobilie verkaufen oder in Eigentumswohnungen umwandeln möchten, ist die Abgeschlossenheitsbescheinigung ein unverzichtbares Dokument.

Quellen
  • 1. Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen – Abgeschlossenheitsbescheinigung erklärt https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/BMWSB/DE/abgeschlossenheitsbescheinigung.html
  • 2. Haus & Grund Deutschland – Informationen zur Abgeschlossenheitsbescheinigung https://www.hausundgrund.de/immobilien/abgeschlossenheitsbescheinigung

Annuitätendarlehen

A

Ein Annuitätendarlehen ist die in Deutschland am häufigsten gewählte Form der Immobilienfinanzierung. Dabei zahlt der Kreditnehmer über die gesamte Zinsbindungsfrist hinweg eine gleichbleibende Rate (Annuität), die sich aus einem Zinsanteil und einem Tilgungsanteil zusammensetzt.

Funktionsweise

  • Zinsanteil: Sinkt im Laufe der Zeit, da die Restschuld kontinuierlich abnimmt.
  • Tilgungsanteil: Steigt entsprechend an, da ein größerer Teil der konstanten Rate zur Rückzahlung verwendet wird.
  • Planbarkeit: Die gleichbleibende Rate schafft finanzielle Sicherheit und macht das Annuitätendarlehen besonders beliebt bei Bauherren und Immobilienkäufern.

Vorteile für Immobilienkäufer

  • Hohe Planungssicherheit durch feste Raten.
  • Kalkulierbare Restschuld am Ende der Zinsbindung.
  • Möglichkeit, durch Sondertilgungen die Laufzeit zu verkürzen.

Das Annuitätendarlehen ist somit ein zentrales Instrument der Immobilienfinanzierung und bildet die Grundlage für die meisten privaten Bau- und Kaufvorhaben in Deutschland.

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Quellen
  • 1. Verbraucherzentrale – Annuitätendarlehen einfach erklärt https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredite-und-schulden/annuitaetendarlehen-das-wichtigste-in-kuerze-10877
  • 2. Finanztip – Grundlagen zum Annuitätendarlehen https://www.finanztip.de/annuitaetendarlehen/

Andienungsrecht

A

Das Andienungsrecht ist ein vertraglich vereinbartes Recht, das insbesondere im Immobilien- und Gesellschaftsrecht vorkommt. Es verpflichtet den Eigentümer oder Anteilseigner, einem bestimmten Käufer (z. B. Mitgesellschafter, Investor oder Vorkaufsberechtigter) eine Immobilie oder einen Anteil zuerst zum Kauf anzubieten, bevor er diese an Dritte veräußern darf.

Bedeutung in der Immobilienpraxis

  • Transparenz und Sicherheit: Das Andienungsrecht schützt die Interessen bestehender Eigentümergemeinschaften.
  • Preisgestaltung: Häufig ist im Vertrag eine Klausel enthalten, wie der Kaufpreis zu ermitteln ist (z. B. durch Gutachten oder Marktwert).
  • Abgrenzung zum Vorkaufsrecht: Während beim Vorkaufsrecht ein Kaufvertrag mit einem Dritten bereits bestehen muss, greift das Andienungsrecht vor Abschluss eines Drittgeschäfts.

Das Andienungsrecht wird häufig in Teilungserklärungen, Gesellschaftsverträgen oder Investor-Vereinbarungen festgelegt und ist ein wichtiges Instrument, um die Zusammensetzung von Eigentümer- oder Gesellschafterkreisen zu steuern.

Quellen
  • 1. IHK Frankfurt am Main – Erklärung zu Andienungsrecht und Vorkaufsrecht https://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/handelsrecht/gesellschaftsrecht/andienungsrecht
  • 2. Wirtschaftslexikon Gabler – Andienungsrecht https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/andienungsrecht-29043

Alleineigentum

A

Als Alleineigentum bezeichnet man die rechtliche Situation, in der eine Immobilie vollständig einer einzigen Person gehört. Der Eigentümer hat damit das alleinige Verfügungsrecht und kann über das Grundstück oder die Wohnung nach eigenem Ermessen verfügen – beispielsweise verkaufen, vermieten oder belasten.

Merkmale des Alleineigentums

  • Einziger Eigentümer: Nur eine Person ist im Grundbuch eingetragen.
  • Uneingeschränkte Verfügungsmacht: Keine Zustimmung von Miteigentümern erforderlich.
  • Haftung: Der Eigentümer trägt allein alle Rechte und Pflichten, etwa Instandhaltung, Grundsteuer oder Darlehensverbindlichkeiten.

Abgrenzung

Im Gegensatz zum Miteigentum oder Wohnungseigentum gibt es beim Alleineigentum keine weiteren Beteiligten. Es ist die einfachste Form des Eigentumsrechts im Immobilienbereich.

Quellen
  • 1. Justiz NRW – Eigentumsarten im Immobilienrecht https://www.justiz.nrw.de/BS/immobilienrecht/eigentumsarten/index.php
  • 2. Haufe Immobilien – Eigentum und Eigentumsarten https://www.haufe.de/immobilien/lexikon/alleineigentum

Abschreibung (AfA - Absetzung für Abnutzung)

A

Die Abschreibung (AfA – Absetzung für Abnutzung) bezeichnet im Immobilienbereich die steuerliche Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer Immobilie über deren Nutzungsdauer. Sie spiegelt den jährlichen Wertverlust durch Abnutzung, Alterung oder technischen Fortschritt wider und mindert die steuerliche Belastung des Eigentümers.

Arten der Abschreibung bei Immobilien

  • Lineare Abschreibung: gleichbleibender Prozentsatz pro Jahr (z. B. 2 % bei Wohngebäuden, die nach 1925 gebaut wurden).
  • Degressive Abschreibung: abnehmende Jahresbeträge, aktuell im Immobilienbereich nicht mehr zulässig, aber in der Vergangenheit relevant.
  • Sonderabschreibungen: steuerliche Förderungen, z. B. für energetische Sanierungen oder Neubau bestimmter Mietwohnungen (§7b EStG).

Bedeutung für Eigentümer und Investoren

Die Abschreibung ist ein wesentliches Instrument der Immobilienfinanzierung und Steueroptimierung. Sie reduziert die steuerpflichtigen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und macht Immobilieninvestments langfristig attraktiver.

Quellen
  • 1. Bundesministerium der Finanzen – Informationen zur AfA https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Glossareintraege/A/Absetzung-fuer-Abnutzung-AfA.html
  • 2. Haufe Immobilien – Überblick über Abschreibungen https://www.haufe.de/immobilien/abschreibung-immobilien

Altlast

A

Der Begriff Altlast bezeichnet im Immobilienrecht Grundstücke oder Bodenflächen, die durch frühere Nutzungen schädliche Veränderungen aufweisen und dadurch eine Gefahr für die Gesundheit des Menschen oder die Umwelt darstellen können. Typische Beispiele sind ehemalige Industrie-, Militär- oder Deponieflächen.

Arten von Altlasten

  • Bodenverunreinigungen: Schadstoffe wie Schwermetalle, Mineralöle oder Chemikalien im Erdreich.
  • Schädliche Bauwerksrückstände: Asbest, Teer oder andere gesundheitsgefährdende Materialien.

Bedeutung für Immobilienkäufer

  • Wertminderung: Altlasten können den Verkehrswert einer Immobilie erheblich senken.
  • Sanierungspflicht: Eigentümer können verpflichtet werden, Sanierungsmaßnahmen durchzuführen (§ 4 BBodSchG – Bundes-Bodenschutzgesetz).
  • Risiko beim Kauf: Vor einem Immobilienerwerb ist eine Altlastenauskunft beim zuständigen Umweltamt dringend zu empfehlen.

Altlasten sind somit ein wesentliches Thema bei der Immobilienbewertung und sollten im Kaufprozess unbedingt geprüft werden.

Quellen
  • 1. Umweltbundesamt – Informationen zu Altlasten https://www.umweltbundesamt.de/themen/boden-landwirtschaft/altlasten
  • 2. Gesetze im Internet – Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) https://www.gesetze-im-internet.de/bbodschg/

Angebotspreis

A

Der Angebotspreis ist der vom Verkäufer oder Makler festgelegte Preis, zu dem eine Immobilie am Markt angeboten wird. Er dient als Orientierungsgröße für Kaufinteressenten, stellt jedoch nicht zwingend den tatsächlichen Verkehrswert oder den später erzielten Kaufpreis dar.

Merkmale des Angebotspreises

  • Ausgangspunkt der Verhandlung: Käufer zahlen in der Regel nicht exakt den Angebotspreis, sondern handeln diesen nach oben oder unten aus.
  • Marktstrategie: Ein zu hoch angesetzter Angebotspreis kann Interessenten abschrecken, ein zu niedriger Preis dagegen zu schnellen Verkäufen führen.
  • Abgrenzung: Anders als der Verkehrswert wird der Angebotspreis subjektiv vom Eigentümer oder Makler bestimmt und ist somit eher ein „Wunschpreis“.

Bedeutung für Verkäufer und Käufer

  • Verkäufer nutzen den Angebotspreis zur Positionierung am Markt.
  • Käufer orientieren sich daran, müssen jedoch zusätzliche Faktoren wie Lage, Zustand und Gutachten berücksichtigen.

Der Angebotspreis ist damit ein wichtiges Element der Preisfindung und beeinflusst maßgeblich die Vermarktungsdauer einer Immobilie.

Quellen
  • 1. Immobilienscout24 – Angebotspreis und Verkehrswert erklärt https://www.immobilienscout24.de/wissen/angebotspreis-immobilien
  • 2. Homeday – Unterschied zwischen Angebotspreis und Kaufpreis https://www.homeday.de/de/immobilienwissen/angebotspreis/

Auflassungsvormerkung

A

Die Auflassungsvormerkung ist ein rechtliches Sicherungsmittel im deutschen Immobilienrecht. Sie wird im Grundbuch eingetragen und garantiert dem Käufer, dass er nach Abschluss des Kaufvertrages tatsächlich als neuer Eigentümer eingetragen wird. Sie dient somit als Schutz vor Zwischenverfügungen des Verkäufers.

Funktion und Bedeutung

  • Sicherung des Anspruchs: Verhindert, dass der Verkäufer die Immobilie ein zweites Mal verkauft oder mit Grundpfandrechten belastet.
  • Rechtliche Wirkung: Der Käufer erhält einen gesicherten Anspruch auf Eigentumsübertragung (§ 883 BGB).
  • Zeitpunkt: Die Vormerkung wird in der Regel direkt nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags eingetragen.

Vorteile für Käufer

  • Höchste Rechtssicherheit bis zur endgültigen Auflassung und Grundbuchumschreibung.
  • Verhindert Rechtsverluste durch Dritte.
  • Ist ein Standardbestandteil seriöser Immobilienkaufverträge.

Die Auflassungsvormerkung ist damit ein unverzichtbares Element im Ablauf eines Immobilienkaufs in Deutschland.

Quellen
  • 1. Gesetze im Internet – § 883 BGB: Wirkung der Vormerkung https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__883.html
  • 2. Notarkammer Baden-Württemberg – Erklärung zur Auflassungsvormerkung https://www.notarkammer-bw.de/ratgeber/immobilienrecht/auflassungsvormerkung

Amtliche Aufteilung

A

Die amtliche Aufteilung bezeichnet die behördlich anerkannte und rechtlich verbindliche Aufteilung eines Grundstücks oder Gebäudes in einzelne Wohnungs- oder Teileigentumseinheiten. Sie bildet die Grundlage für die Eintragung ins Grundbuch und ist eng mit der Teilungserklärung sowie der Abgeschlossenheitsbescheinigung verbunden.

Merkmale der amtlichen Aufteilung

  • Rechtsverbindlichkeit: Sie wird durch notarielle Beurkundung und Grundbucheintrag wirksam.
  • Einheitliche Dokumentation: Enthält Pläne und Beschreibungen, welche Flächen Sonder- oder Gemeinschaftseigentum darstellen.
  • Behördliche Prüfung: Grundlage ist meist die durch die Bauaufsichtsbehörde ausgestellte Abgeschlossenheitsbescheinigung.

Bedeutung für Eigentümer und Käufer

  • Rechtssicherheit: Käufer wissen genau, welche Räume oder Flächen zu ihrem Eigentum gehören.
  • Voraussetzung für Wohnungseigentum: Ohne amtliche Aufteilung kann kein rechtlich selbstständiges Wohnungseigentum entstehen.
  • Wertsteigerung: Durch klare Abgrenzung können Immobilien leichter verkauft oder vererbt werden.
Quellen
  • 1. Notarkammer Bayern – Teilungserklärung und amtliche Aufteilung https://www.notarkammer-bayern.de/immobilienrecht/wohnungseigentum/teilungserklaerung/
  • 2. Verbraucherzentrale – Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/bauen-wohnen/wohnungseigentum/wohnungseigentum-teilungserklaerung-und-gemeinschaftsordnung-12619

Amtlicher Lageplan

A

Ein amtlicher Lageplan ist ein von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder der zuständigen Katasterbehörde erstelltes Dokument, das die exakten Grundstücksgrenzen, Gebäude und relevanten baurechtlichen Angaben darstellt. Er wird insbesondere für Bauanträge benötigt und dient Behörden als verbindliche Grundlage für Genehmigungsverfahren.

Inhalt eines amtlichen Lageplans

  • Grundstücksgrenzen und Flurstücksnummern
  • Gebäude und bauliche Anlagen
  • Topografische Details wie Zufahrten oder Geländehöhen
  • Baurechtliche Eintragungen (z. B. Baulinien, Abstandsflächen)

Bedeutung für Bauherren und Eigentümer

  • Rechtssicherheit: Nur der amtliche Lageplan ist für Bauämter verbindlich.
  • Genehmigungsverfahren: Zwingende Voraussetzung für viele Bau- und Umbaumaßnahmen.
  • Transparenz: Liefert Käufern und Eigentümern verlässliche Informationen über ihr Grundstück.

Der amtliche Lageplan ist somit ein unverzichtbares Dokument im Zusammenhang mit Bauvorhaben, Grundstückskäufen und Immobilienbewertungen.

Quellen
  • 1. Bayerische Vermessungsverwaltung – Lageplan für Bauvorhaben https://www.ldbv.bayern.de/immobilien/amtlicher-lageplan.html
  • 2. Bundesarchitektenkammer – Bedeutung von Lageplänen im Bauwesen https://www.bak.de/architekten/leistungen/lageplan/

Auflassung

A

Die Auflassung ist ein zentraler Begriff im deutschen Immobilienrecht. Sie bezeichnet die notarielle Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über den Eigentumsübergang einer Immobilie (§ 925 BGB). Erst durch die Auflassung in Verbindung mit der Eintragung ins Grundbuch wird der Eigentumswechsel rechtswirksam.

Ablauf der Auflassung

  • Notarielle Beurkundung: Käufer und Verkäufer erklären vor einem Notar übereinstimmend den Eigentumsübergang.
  • Grundbuchumschreibung: Der Notar veranlasst anschließend die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch.
  • Sicherheitsfunktion: Ohne Auflassung ist ein Immobilienkaufvertrag nicht vollständig vollzogen.

Bedeutung für Immobilienkäufer

Die Auflassung schützt beide Vertragsparteien:

  • Käufer erlangen erst mit der Grundbucheintragung das rechtliche Eigentum.
  • Verkäufer behält bis dahin die volle Verfügungsgewalt über die Immobilie.

Damit ist die Auflassung ein unverzichtbarer Bestandteil jedes Immobilienkaufs in Deutschland.

Quellen
  • 1. Gesetze im Internet – § 925 BGB: Auflassung https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__925.html
  • 2. Notarkammer Bayern – Eigentumsübertragung durch Auflassung https://www.notarkammer-bayern.de/immobilienrecht/immobilienkauf/auflassung/

Aufteilungserklärung

A

Die Aufteilungserklärung ist ein zentrales Dokument im Wohnungseigentumsrecht. Sie regelt, wie ein Gebäude in Wohnungs- oder Teileigentum aufgeteilt wird, und bildet die rechtliche Grundlage für die Eintragung der einzelnen Einheiten im Grundbuch. Ohne eine Aufteilungserklärung ist es nicht möglich, separate Eigentumswohnungen rechtlich zu begründen.

Inhalt der Aufteilungserklärung

  • Beschreibung der Einheiten: Auflistung aller Wohnungen und ggf. Gewerbeflächen.
  • Zuordnung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum: Welche Räume oder Flächen gehören allein einem Eigentümer und welche stehen allen Eigentümern gemeinschaftlich zu (z. B. Treppenhaus, Dach, Garten).
  • Grundlage für Teilung: Die Erklärung muss notariell beurkundet werden und wird zusammen mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung beim Grundbuchamt eingereicht.

Bedeutung für Käufer und Eigentümer

Die Aufteilungserklärung schafft Rechtssicherheit: Käufer wissen genau, welche Teile einer Immobilie ihnen gehören, und welche sie gemeinsam mit anderen Eigentümern nutzen. Sie ist somit die Basis für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).

Quellen
  • 1. Notarkammer Bayern – Aufteilungserklärung und Teilungserklärung https://www.notarkammer-bayern.de/immobilienrecht/wohnungseigentum/teilungserklaerung/
  • 2. Verbraucherzentrale – Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung erklärt https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/bauen-wohnen/wohnungseigentum/wohnungseigentum-teilungserklaerung-und-gemeinschaftsordnung-12619

Architekt

A

Ein Architekt ist ein staatlich geschützter Berufsstand im Bauwesen, der die Planung, Gestaltung und Überwachung von Bauwerken übernimmt. Architekten verbinden technische, funktionale und gestalterische Aspekte und sind zentrale Ansprechpartner bei Bau- und Immobilienprojekten.

Aufgaben eines Architekten

  • Entwurfsplanung: Gestaltung von Gebäuden unter Berücksichtigung von Funktion, Ästhetik und rechtlichen Vorgaben.
  • Genehmigungsplanung: Erstellung von Bauanträgen und Nachweisen zur Einhaltung von Bauordnungen.
  • Ausführungs- und Detailplanung: Konkrete technische Pläne für die Bauausführung.
  • Bauleitung: Überwachung von Bauabläufen, Kostenkontrolle und Koordination aller Gewerke.

Bedeutung im Immobilienbereich

Architekten tragen maßgeblich zur Wertsteigerung von Immobilien bei, indem sie sowohl die Qualität als auch die Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Attraktivität eines Bauwerks sicherstellen.

Quellen
  • 1. Bundesarchitektenkammer – Berufsbild Architekt https://www.bak.de/architekten/berufsbild/
  • 2. Architektenkammer Baden-Württemberg – Aufgaben und Leistungen https://www.akbw.de/architektur/aufgaben.html

Bebauungsplan

B

Ein Bebauungsplan (B-Plan) legt fest, wie Grundstücke in einem Gebiet genutzt und bebaut werden dürfen. Er ist für Bauherren verbindlich.

Inhalte

  • Art der Nutzung (Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet).
  • Maß der baulichen Nutzung (GFZ, GRZ, Bauhöhe).
  • Bauweise und Gestaltungsvorgaben.

Bedeutung

  • Schafft Rechtssicherheit bei Bauvorhaben.
  • Beeinflusst Wert und Nutzung von Grundstücken.
Quellen
  • 1. BMWSB – Bebauungsplan erklärt https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/BMWSB/DE/bebauungsplan.html
  • 2. BauGB §§8–10 https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__8.html

Bestellerprinzip

B

Das Bestellerprinzip ist eine gesetzliche Regelung, die besagt, dass derjenige die Maklerprovision zahlt, der den Makler beauftragt (§ 2 Abs. 1a WoVermG). Es gilt seit dem 1. Juni 2015 für Mietwohnungen.

Ziel des Bestellerprinzips

  • Entlastung von Mietern, die früher oft Maklergebühren zahlen mussten.
  • Fairness im Wohnungsmarkt: Der Auftraggeber trägt die Kosten.

Bedeutung in der Praxis

  • Mietmarkt: In der Regel zahlt der Vermieter die Provision.
  • Kaufmarkt: Gilt nicht beim Immobilienkauf, dort gelten gesonderte Regelungen zur Maklerkostenverteilung seit 2020.
Quellen
  • 1. BMJ – Wohnungsvermittlungsgesetz https://www.gesetze-im-internet.de/wgvermgr/
  • 2. Verbraucherzentrale – Bestellerprinzip erklärt https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/bauen-wohnen/mietrecht/bestellerprinzip-13177

Baulastenverzeichnis

B

Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt und enthält alle Baulasten eines Grundstücks. Es zeigt öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die über gesetzliche Vorschriften hinausgehen.

Angaben

  • Betroffenes Grundstück (Lage, Flurstück).
  • Art und Umfang der Baulast.
  • Datum der Eintragung oder Löschung.

Wichtig für Käufer: Immer Einsicht nehmen, da Baulasten im Grundbuch nicht verzeichnet sind.

Quellen
  • 1. Verbraucherzentrale – Baulasten und Grunddienstbarkeiten https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/bauen-wohnen/baurecht/baulasten-und-grunddienstbarkeiten-10893
  • 2. Service.Bund.de – Auskunft Baulastenverzeichnis https://www.service.bund.de/leistungsbeschreibung/auskunft-aus-dem-baulastenverzeichnis-169802.html

Bodenrichtwert

B

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert für Grundstücke einer bestimmten Zone. Er wird von Gutachterausschüssen auf Basis realer Kaufpreise ermittelt (§196 BauGB).

Merkmale

  • Angabe in €/m² unbebautem Boden.
  • Berücksichtigt Lage, Nutzung und Erschließung.
  • Wird regelmäßig aktualisiert.

Bedeutung

  • Orientiert Käufer über Preisniveau.
  • Grundlage für Steuerberechnung (Grundsteuer, Erbschaftsteuer).
Quellen
  • 1. Gutachterausschuss BW – Bodenrichtwert https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?lang=de
  • 2. BMWSB – Bodenrichtwerte erklärt https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/BMWSB/DE/bodenrichtwert.html

Baulasten

B

Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen eines Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, bestimmte Handlungen zu unterlassen, zu dulden oder vorzunehmen. Sie werden im Baulastenverzeichnis eingetragen und können die Nutzung oder Bebauung eines Grundstücks erheblich beeinflussen.

Typische Arten von Baulasten

  • Abstandsflächenbaulast: Ein Grundstückseigentümer verpflichtet sich, Abstandsflächen für Nachbargrundstücke bereitzustellen.
  • Erschließungsbaulast: Sicherstellung der Zuwegung oder Zufahrt über ein bestimmtes Grundstück.
  • Stellplatzbaulast: Verpflichtung, Kfz-Stellplätze für ein anderes Grundstück bereitzuhalten.

Bedeutung für Käufer und Eigentümer

  • Rechtssicherheit: Vor jedem Immobilienkauf sollte das Baulastenverzeichnis geprüft werden, da Baulasten den Wert und die Nutzungsmöglichkeiten beeinflussen.
  • Abgrenzung zum Grundbuch: Anders als Grunddienstbarkeiten stehen Baulasten nicht im Grundbuch, sondern ausschließlich im Baulastenverzeichnis der Bauaufsichtsbehörde.

Baulasten sind somit ein zentraler Aspekt der Bau- und Grundstücksplanung und sollten bei Kauf- oder Bauentscheidungen unbedingt berücksichtigt werden.

Quellen
  • 1. BBSR – Baulasten und ihre Bedeutung https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/themen/bauordnungsrecht/baulasten/baulasten.html
  • 2. Verbraucherzentrale – Baulasten beim Grundstückskauf prüfen https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/bauen-wohnen/baurecht/baulasten-und-grunddienstbarkeiten-10893

Baufinanzierung

B

Unter Baufinanzierung versteht man die Finanzierung von Bauvorhaben, Immobilienkäufen oder Sanierungen. Sie kombiniert meist Eigenkapital und Fremdkapital (Darlehen).

Bestandteile

  • Eigenkapital: eigene Mittel, senken Risiko.
  • Fremdkapital: z. B. Annuitätendarlehen.
  • Förderprogramme: KfW oder regionale Banken.

Bedeutung

  • Planungssicherheit durch Zinsbindung.
  • Tilgungshöhe beeinflusst Laufzeit.
  • Saubere Kalkulation verhindert Nachfinanzierungen.
Quellen
  • 1. Verbraucherzentrale – Baufinanzierung https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredite-und-schulden/baufinanzierung-das-sollten-sie-wissen-13413
  • 2. Finanztip – Baufinanzierung https://www.finanztip.de/baufinanzierung/

Beleihungswert

B

Der Beleihungswert ist eine zentrale Kennzahl bei der Immobilienfinanzierung. Er beschreibt den von einer Bank oder einem Kreditinstitut festgelegten nachhaltig erzielbaren Wert einer Immobilie, der unabhängig von kurzfristigen Marktschwankungen ermittelt wird. Der Beleihungswert dient als Sicherheitsgrundlage für Hypothekendarlehen.

Merkmale des Beleihungswertes

  • Vorsichtige Bewertung: Liegt in der Regel unter dem Verkehrswert.
  • Nachhaltigkeitsprinzip: Nur langfristig erzielbare Werte zählen.
  • Beleihungsgrenze: Banken finanzieren meist nur 60–80 % des Beleihungswertes.

Bedeutung für Kreditnehmer

  • Bestimmt den maximalen Finanzierungsrahmen.
  • Schützt Banken vor Wertschwankungen.
  • Hilft Käufern, die Machbarkeit ihrer Finanzierung realistisch einzuschätzen.
Quellen
  • 1. BaFin – Beleihungswertermittlung https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/BankenFinanzdienstleister/Beleihungswertermittlung/beleihungswertermittlung_node.html
  • 2. Finanztip – Beleihungswert Erklärung https://www.finanztip.de/beleihungswert/

Baugenehmigung

B

Eine Baugenehmigung ist die behördliche Erlaubnis, ein Bauvorhaben durchzuführen. Sie wird nach Prüfung des Bauantrags erteilt und stellt sicher, dass das geplante Bauwerk allen Vorschriften entspricht.

Voraussetzungen

  • Vollständiger Bauantrag mit Plänen, Berechnungen und Nachweisen.
  • Prüfung durch Behörden (Abstandsflächen, Brandschutz, Denkmalschutz etc.).
  • Bearbeitungsgebühren abhängig vom Bauvorhaben.

Ohne Genehmigung drohen Bußgelder oder Rückbauverfügungen.

Quellen
  • 1. Verbraucherzentrale – Baugenehmigung https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/bauen-wohnen/bauen-und-sanieren/baugenehmigung-12219
  • 2. BauNetz Wissen – Grundlagen Baugenehmigung https://www.baunetzwissen.de/baugenehmigung

Besitzübergang

B

Der Besitzübergang ist der Zeitpunkt, an dem der Käufer die tatsächliche Kontrolle über die Immobilie erhält. Er unterscheidet sich vom Eigentumsübergang, der erst mit Eintragung ins Grundbuch erfolgt.

Regelungen

  • Erfolgt nach Kaufpreiszahlung.
  • Umfasst Schlüsselübergabe und Lastenwechsel.
  • Ab diesem Zeitpunkt trägt der Käufer Kosten und Risiken.

Bedeutung

  • Käufer erhält wirtschaftlichen Nutzen.
  • Verkäufer entlastet sich von Pflichten.
Quellen
  • 1. Verbraucherzentrale – Immobilienkaufvertrag https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/bauen-wohnen/immobilienkauf/immobilienkaufvertrag-wichtige-regelungen-12233
  • 2. Haus & Grund – Besitz- und Eigentumsübergang https://www.haus-und-grund.de/immobilien/besitz-und-eigentumsuebergang

Bestandsimmobilie

B

Eine Bestandsimmobilie ist ein bereits gebautes und genutztes Gebäude – im Gegensatz zu Neubauten. Sie bietet oft sofortige Verfügbarkeit und geringere Preise.

Merkmale

  • Baujahr und Zustand variieren stark.
  • Rechtliche Nutzung meist gesichert.

Vorteile

  • Sofort beziehbar, Lage und Umfeld bekannt.
  • Oft günstiger als Neubauten.

Nachteile

  • Höherer Sanierungsbedarf.
  • Höhere Instandhaltungskosten.
Quellen
  • 1. Immobilienscout24 – Bestandsimmobilie https://www.immobilienscout24.de/wissen/bauen/bestandsimmobilie
  • 2. Homeday – Vorteile und Nachteile https://www.homeday.de/de/immobilienwissen/bestandsimmobilie/

Betriebskosten

B

Betriebskosten sind die regelmäßig anfallenden Kosten, die durch den laufenden Gebrauch einer Immobilie entstehen (§ 556 BGB i. V. m. BetrKV). Sie werden meist auf die Mieter umgelegt.

Typische Betriebskosten

  • Heizung und Warmwasser
  • Wasser und Abwasser
  • Grundsteuer, Müllentsorgung, Hausmeister
  • Allgemeinstrom und Straßenreinigung

Nicht zu den Betriebskosten zählen Verwaltung und Instandhaltungsrücklagen.

Für Mieter wichtig, weil sie den zweiten Mietanteil („zweite Miete“) darstellen, und für Eigentümer, weil sie die Wirtschaftlichkeit beeinflussen.

Quellen
  • 1. Gesetze im Internet – BetrKV https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/
  • 2. Verbraucherzentrale – Betriebskosten im Überblick https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/bauen-wohnen/mietrecht/betriebskosten-12440

Bonität

B

Die Bonität beschreibt die Kreditwürdigkeit einer Person oder eines Unternehmens. Sie zeigt, wie zuverlässig jemand seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommen kann.

Kriterien

  • Einkommen, Vermögen, Verbindlichkeiten.
  • Zahlungsverhalten, Schufa-Daten.

Bedeutung

  • Beeinflusst Zinskonditionen und Kreditvergabe.
  • Starke Bonität erhöht Verhandlungsspielraum.
Quellen
  • 1. Schufa – Bonität https://www.schufa.de/bonitaet/
  • 2. Verbraucherzentrale – Bonitätsprüfung https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredite-und-schulden/bonitaetspruefung-bei-krediten-10692

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