Zwangsverwaltung
Die Zwangsverwaltung ist ein gerichtlich angeordnetes Verfahren, bei dem eine Immobilie unter die Verwaltung eines gerichtlich bestellten Zwangsverwalters gestellt wird. Ziel ist es, die Erträge der Immobilie (z. B. Mieteinnahmen) zur Begleichung von Schulden des Eigentümers zu verwenden.
Die Zwangsverwaltung ist ein Instrument der Zwangsvollstreckung, das auf laufende Ertragssicherung statt Verkauf ausgerichtet ist.
Quellen: ZVG (Zwangsversteigerungsgesetz); Haufe – Zwangsverwaltung
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