Zugewinngemeinschaft

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Zugewinngemeinschaft

Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand für Ehepaare in Deutschland, wenn kein Ehevertrag etwas anderes regelt. Das Vermögen beider Partner bleibt getrennt, doch der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs wird im Scheidungs‑ oder Todesfall ausgeglichen.

Merkmale der Zugewinngemeinschaft

  • Startpunkt: Beginn mit Eheschließung ohne gesonderten Vertrag.
  • Vermögenstrennung: Jeder verwaltet sein eigenes Vermögen.
  • Zugewinnausgleich: Differenz zwischen Anfangs‑ und Endvermögen beider Partner wird verglichen; der Partner mit weniger Zugewinn erhält Ausgleich.
  • Immobilienbezug: Während der Ehe erworbene Immobilien zählen zum Zugewinn (soweit nicht geerbt oder geschenkt).

Bedeutung in der Immobilienpraxis

  • Für Ehepaare: Klare Grundlage für Vermögensaufteilung bei Scheidung.
  • Für Eigentümer: Immobilienwerte spielen eine wichtige Rolle beim Ausgleich.
  • Für Investoren: Relevant für rechtliche und steuerliche Planung von Immobilienvermögen.

Die Zugewinngemeinschaft sorgt für wirtschaftliche Gleichstellung und fairen Ausgleich zwischen Partnern.

Quellen: BGB §§ 1363 ff.; Verbraucherzentrale – Zugewinngemeinschaft

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