Wohnungseigentum

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Wohnungseigentum

Wohnungseigentum ist das rechtlich gesicherte Eigentum an einer einzelnen Wohnung innerhalb eines Mehrfamilienhauses. Es ermöglicht, Wohnungen wie eigenständige Immobilien zu behandeln.

Merkmale

  • Sondereigentum: Allein genutzte Räume.
  • Gemeinschaftseigentum: Gebäudeteile im gemeinsamen Besitz (z. B. Dach, Fassade).
  • Rechtsgrundlage: Teilungserklärung und Grundbucheintrag.
  • Rechte und Pflichten: Nutzung oder Vermietung, anteilige Kostenpflicht.

Bedeutung

  • Für Käufer: Gängige Kapitalanlageform.
  • Für Gemeinschaften: Klare Regelungen zu Nutzung/Kosten.
  • Für Investoren: Grundlage für Renditeberechnung.

Quellen: WEG; Immobilienscout24 – Wohnungseigentum

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