Wirtschaftsplan

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Wirtschaftsplan

Der Wirtschaftsplan ist ein zentrales Instrument in der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) und stellt die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben für ein Kalenderjahr dar. Er wird vom Verwalter aufgestellt und von der Eigentümerversammlung beschlossen (§ 28 WEG).

Merkmale des Wirtschaftsplans

  • Inhalte: Laufende Kosten für Bewirtschaftung, Verwaltung und Instandhaltung; Beiträge zur Instandhaltungsrücklage; Verteilungsschlüssel für die einzelnen Eigentümer.
  • Zweck: Schafft finanzielle Planungssicherheit und Transparenz.
  • Pflicht: Der Wirtschaftsplan muss jährlich erstellt werden.
  • Rechtswirkung: Mit Beschluss durch die Eigentümerversammlung verbindlich und Grundlage der Hausgeldzahlungen.

Bedeutung in der Immobilienpraxis

  • Für Eigentümer: Klarheit über monatliche Hausgelder und Rücklagen.
  • Für Verwalter: Steuerungsinstrument zur ordnungsgemäßen Verwaltung.
  • Für Investoren: Gibt Aufschluss über wirtschaftliche Stabilität der WEG.

Quellen: § 28 WEG; Haufe – Wirtschaftsplan

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