Vorvertrag

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Vorvertrag

Ein Vorvertrag ist eine rechtlich verbindliche Vereinbarung, mit der sich beide Parteien zum Abschluss eines Hauptvertrags (z. B. Kaufvertrag) verpflichten. Er bietet Planungs‑ und Rechtssicherheit im Immobilienkauf.

Merkmale

  • Regelt Kaufpreis, Zahlung, Übergabetermin und Vorbehalte.
  • Notarielle Beurkundung Pflicht bei Immobilien (§ 311b BGB).
  • Verbindlich – Verstoß kann Schadensersatzpflicht auslösen.
  • Reservierungsformular ist kein gültiger Vorvertrag.

Bedeutung

  • Käufer: Sicherung der Immobilie bis zum Endvertrag.
  • Verkäufer: Rechtliche Bindung des Käufers.
  • Banken: Grundlage für verbindliche Finanzierungszusage.

Der Vorvertrag bietet rechtliche Absicherung und Transparenz bei Kaufprozessen, muss aber sorgfältig gestaltet werden.

Quellen
  • 1. BGB § 311b – Grundstücksverträge https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__311b.html
  • 2. Haufe – Vorvertrag https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/vorvertrag-immobilienkauf

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