Vorkaufsrecht

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Vorkaufsrecht

Das Vorkaufsrecht ist ein gesetzliches oder vertragliches Recht, eine Immobilie vorrangig zu den Bedingungen eines bestehenden Kaufvertrags zu erwerben (§§ 463 ff. BGB, §§ 24–28 BauGB).

Merkmale

  • Vertragliches Vorkaufsrecht zwischen Privaten – Eintrag im Grundbuch.
  • Gesetzliches Vorkaufsrecht der Gemeinde zur Stadtentwicklung.
  • Ablauf: Berechtigter kann innerhalb von 2 Monaten in den Kaufvertrag eintreten.

Bedeutung

  • Eigentümer: Verkaufsabschluss erst nach Klärung des Vorkaufsrechts.
  • Käufer: Risiko, dass Dritter in den Kauf eintritt.
  • Gemeinden: Instrument zur Sicherung städtebaulicher Ziele.

Das Vorkaufsrecht schützt Interessen Dritter und ermöglicht kommunale Einflussnahme auf Grundstücksverkäufe.

Quellen
  • 1. BGB §§ 463 ff. – Vorkaufsrecht https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__463.html
  • 2. Haufe – Vorkaufsrecht https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/vorkaufsrecht-bei-immobilien

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