Vorfälligkeitsentschädigung

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Vorfälligkeitsentschädigung

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Gebühr, die Banken verlangen, wenn ein Immobiliendarlehen vorzeitig getilgt wird. Sie gleicht dem Kreditgeber den Zinsverlust aus, der durch die frühzeitige Rückzahlung entsteht (§ 490 BGB).

Merkmale

  • Fällig bei Kündigung während Zinsbindung (z. B. Verkauf oder Umschuldung).
  • Berechnung nach Restschuld, Zinssatz, Restlaufzeit und Marktzins.
  • Ausnahmen: frei nach 10 Jahren Zinsbindung (§ 489 BGB).

Bedeutung

  • Kreditnehmer: hohe Zusatzkosten bei frühzeitiger Ablösung möglich.
  • Banken: Schutz vor Zinsertragsverlusten.
  • Investoren: Abwägung zwischen Zinsvorteilen und Entschädigungskosten.

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist ein zentraler Aspekt bei Immobilienfinanzierungen und sollte vor Umschuldungen sorgfältig kalkuliert werden.

Quellen
  • 1. Finanztip – Vorfälligkeitsentschädigung https://www.finanztip.de/vorfaelligkeitsentschaedigung/
  • 2. Verbraucherzentrale – Vorfälligkeitsentschädigung bei Krediten https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/vorfaelligkeitsentschaedigung-10982

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