Vermietung
Die Vermietung bezeichnet die Überlassung einer Immobilie gegen Mietzahlung (§§ 535 ff. BGB). Sie ist zentrales Element des Wohnungs‑ und Gewerbemarktes.
Merkmale
Bedeutung
Vermietung sorgt für Nutzung und Bewirtschaftung von Immobilien und ist Grundlage des Wohnmarktes.
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