Umlegungsverfahren

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Umlegungsverfahren

Das Umlegungsverfahren ist ein städtebauliches Instrument gemäß §§ 45–84 Baugesetzbuch (BauGB). Es dient der Neuordnung von Grundstücksflächen, um Baugrund zu schaffen und geordnete städtebauliche Strukturen zu ermöglichen.

Merkmale

  • Ziel: Schaffung baureifer Grundstücke für Wohnen, Gewerbe oder Infrastruktur.
  • Ablauf: Einleitung durch Gemeinde → Zusammenlegung → Neuaufteilung nach Wert.
  • Eigentümerausgleich entsprechend dem ursprünglichen Wert der Flächen.
  • Ergebnis: Bessere Erschließung und Nutzbarkeit der Grundstücke.

Bedeutung

  • Gemeinden: Wichtige Planungsgrundlage für die Stadtentwicklung.
  • Eigentümer: Erhöhung von Grundstückswert und Bebaubarkeit.
  • Investoren: Sichert Rechtssicherheit und baureife Flächen.

Das Umlegungsverfahren ist zentrales Werkzeug kommunaler Bauleitplanung und fördert geordnete Raumentwicklung.

Quellen
  • 1. BauGB §§ 45–84 – Umlegung https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/
  • 2. Haufe – Umlegungsverfahren https://www.haufe.de/immobilien/entwicklung-planung/umlegung-im-baugesetzbuch

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