Überbau
Ein Überbau liegt vor, wenn ein Gebäudeteil über die Grundstücksgrenze hinausragt und das Nachbargrundstück mit beansprucht (§§ 912–915 BGB).
Merkmale
Bedeutung
Überbauten führen häufig zu rechtlichen Konflikten und sollten bereits in der Planungsphase vermieden werden.
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