Staffelmiete
Die Staffelmiete ist eine Mietvereinbarung, bei der Mieterhöhungen im Voraus vertraglich festgelegt werden (§ 557a BGB). Die Miete steigt in festen Beträgen oder Prozentsätzen nach definierten Zeitabständen.
Merkmale
Bedeutung
Die Staffelmiete schafft Rechtssicherheit und Planbarkeit für beide Parteien und ist ein häufig verwendetes Modell in angespannten Märkten.
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