Sondereigentum
Das Sondereigentum ist der Teil einer Wohnungseigentumsanlage, der einem Eigentümer allein gehört und von ihm allein genutzt werden darf (§ 3 WEG). Es wird im Grundbuch eingetragen und rechtlich dem Alleineigentum gleichgestellt.
Merkmale
Bedeutung
Sondereigentum schafft klare Eigentumsverhältnisse innerhalb einer WEG und ist Grundlage für den Wohnungskauf.
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