Reservierungsvereinbarung

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Reservierungsvereinbarung

Eine Reservierungsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Makler und Interessent, der eine Immobilie für einen bestimmten Zeitraum exklusiv reserviert. Sie schafft Zeit zur Finanzierung und Prüfung.

Merkmale

  • Befristung: 2 – 6 Wochen üblich.
  • Reservierungsgebühr: Wird oft bei Kaufabschluss verrechnet.
  • Notarielle Beurkundung nach § 311b BGB notwendig, sonst evtl. unwirksam.
  • Verbindlichkeit ohne Notar meist nur moralisch.

Bedeutung

  • Käufer: Sichert Prüf‑ und Finanzierungszeitraum.
  • Verkäufer: Signal für ernsthaftes Interesse und Planungssicherheit.
  • Risiko: Unwirksamkeit kann Gebühr rückforderbar machen.

Reservierungsvereinbarungen bieten Flexibilität, erfordern aber rechtssichere Gestaltung zur Vermeidung von Streitigkeiten.

Quellen
  • 1. Verbraucherzentrale – Reservierungsvereinbarung https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/bauen-wohnen/immobilienkauf/reservierungsvereinbarung-beim-immobilienkauf-12826
  • 2. Haufe – Reservierungsvereinbarung https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/reservierungsvereinbarung-rechtssicher_idesk_PI17574_HI11748912.html

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