Reallast

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Reallast

Die Reallast ist ein dingliches Recht an einem Grundstück, das den Eigentümer verpflichtet, wiederkehrende Leistungen (z. B. Zahlungen oder Pflegeleistungen) zu erbringen (§§ 1105 ff. BGB).

Merkmale

  • Eintragung im Grundbuch (Abt. II) als Belastung.
  • Leistungen: Geld‑ oder Sachleistungen, Pflege, Versorgung.
  • Bleibt auch bei Eigentümerwechsel bestehen.
  • Berechtigter kann Zwangsvollstreckung betreiben.

Bedeutung

  • Familiäre Vorsorge: Häufig bei Übertragungen im Verwandtenkreis.
  • Kauf: Einzutragen im Grundbuch – beeinflusst den Wert.
  • Sicherung individueller Ansprüche (lebenslange Rente, Pflege).

Die Reallast ist eine wichtige Form der persönlichen Absicherung und ein flexibles Instrument zur Verknüpfung von Eigentum und Leistungspflichten.

Quellen
  • 1. BGB § 1105 – Reallast https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1105.html
  • 2. Haufe – Reallast https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/reallast_idesk_PI17574_HI11746473.html

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