Reallast
Die Reallast ist ein dingliches Recht an einem Grundstück, das den Eigentümer verpflichtet, wiederkehrende Leistungen (z. B. Zahlungen oder Pflegeleistungen) zu erbringen (§§ 1105 ff. BGB).
Merkmale
Bedeutung
Die Reallast ist eine wichtige Form der persönlichen Absicherung und ein flexibles Instrument zur Verknüpfung von Eigentum und Leistungspflichten.
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