Provision

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Provision

Die Provision (auch Courtage) ist eine erfolgsabhängige Vergütung, die ein Makler bei erfolgreicher Vermittlung eines Kauf‑ oder Mietvertrags erhält (§§ 652 ff. BGB).

Merkmale

  • Entsteht nur bei Vertragsschluss.
  • Höhe: 3 – 7 % des Kaufpreises plus MwSt., je nach Region.
  • Mietmarkt: Bestellerprinzip – zahler ist der Auftraggeber (§ 2 WoVermG).
  • Grundlage: Maklervertrag verpflichtend.

Bedeutung

  • Makler: Haupterlösquelle und Erfolgsanreiz.
  • Kunden: Professionelle Vermittlung und rechtssichere Abwicklung.
  • Markt: Transparente und leistungsorientierte Vergütung.

Die Provision gewährleistet eine faire Bezahlung von Vermittlungsleistungen und unterstützt Qualität am Immobilienmarkt.

Quellen
  • 1. BGB § 652 – Maklerlohn https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__652.html
  • 2. Verbraucherzentrale – Maklerprovision https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/bauen-wohnen/immobilienkauf/maklerprovision-12229

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