Pfandrecht

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Pfandrecht

Das Pfandrecht ist ein dingliches Sicherungsrecht, das einem Gläubiger das Recht gibt, eine belastete Sache zu verwerten, wenn der Schuldner nicht zahlt. Im Immobilienwesen tritt es häufig als Grundpfandrecht auf (z. B. Hypothek oder Grundschuld).

Merkmale

  • Dient der Absicherung von Forderungen.
  • Besteht bis zur vollständigen Tilgung der Schuld.
  • Verwertung durch Zwangsversteigerung möglich.
  • Arten: Besitz‑ und Grundpfandrecht.

Bedeutung

  • Sicherheit für Kreditgeber bei Baufinanzierungen.
  • Kreditnehmer: können Immobilien zur Finanzierung einsetzen.
  • Rechtssicherheit durch Grundbucheintrag.

Das Pfandrecht bildet die Basis für Vertrauen zwischen Bank und Kreditnehmer und ist essentiell für das Kreditwesen.

Quellen
  • 1. BGB §§ 1204 ff. – Pfandrecht https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1204.html
  • 2. Haufe – Pfandrecht https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pfandrecht_idesk_PI17574_HI11747913.html

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