Pachtzins (Erbbauzins)
Der Pachtzins, im Erbbaurecht auch Erbbauzins genannt, ist das regelmäßig zu entrichtende Entgelt, das der Erbbauberechtigte an den Grundstückseigentümer zahlt. Das Grundstück bleibt im Eigentum des Verpächters, der Erbbauberechtigte darf es nutzen und bebauen.
Merkmale
Bedeutung
Der Pachtzins bzw. Erbbauzins balanciert Interessen von Eigentümern und Nutzern und unterstützt bezahlbares Bauen.
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