Pachtzins (Erbbauzins)

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Pachtzins (Erbbauzins)

Der Pachtzins, im Erbbaurecht auch Erbbauzins genannt, ist das regelmäßig zu entrichtende Entgelt, das der Erbbauberechtigte an den Grundstückseigentümer zahlt. Das Grundstück bleibt im Eigentum des Verpächters, der Erbbauberechtigte darf es nutzen und bebauen.

Merkmale

  • Zahlung jährlich oder vierteljährlich nach Vertrag.
  • Höhe: meist 3 – 6 % des Bodenwerts.
  • Laufzeit: Erbbaurechte ca. 60 – 99 Jahre.
  • Wertsicherung: Indexierung an Inflation üblich.

Bedeutung

  • Eigentümer: Langfristige Einnahmequelle ohne Verkauf des Grundstücks.
  • Erbbauberechtigte: Nutzen und Bauen ohne Grundstückskauf.
  • Rechtsgrundlage: Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG).

Der Pachtzins bzw. Erbbauzins balanciert Interessen von Eigentümern und Nutzern und unterstützt bezahlbares Bauen.

Quellen
  • 1. ErbbauRG – Erbbaurechtsgesetz https://www.gesetze-im-internet.de/erbbaug/
  • 2. Verbraucherzentrale – Erbbauzins https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/bauen-wohnen/immobilienkauf/erbbaurecht-erklaerung-und-tipps-12252

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