Optionsrecht

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Optionsrecht

Das Optionsrecht ist ein vertraglich vereinbartes Wahlrecht, zu einem späteren Zeitpunkt ein bestimmtes Geschäft durchzuführen oder nicht. Im Immobilienbereich betrifft es häufig Mietverträge, Kaufoptionen oder Erbbaurechte.

Merkmale

  • Wahlrecht: Der Berechtigte darf, muss aber nicht ausüben.
  • Befristung: Zeitlich begrenzte Option (z. B. 2 Jahre).
  • Vertragliche Regelung – teils notarielle Beurkundung erforderlich.
  • Beispiele: Mietverlängerung, Kaufoption, Verlängerung Erbbaurecht.

Bedeutung

  • Sicherheit durch planbare Konditionen.
  • Flexibilität bei Investitionsentscheidungen.
  • Verhandlungsinstrument zwischen Eigentümern und Interessenten.

Das Optionsrecht bietet Planungssicherheit und Flexibilität für beide Vertragsparteien in Immobiliengeschäften.

Quellen
  • 1. Haufe – Optionsrecht https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/optionsrecht-im-mietvertrag
  • 2. Anwalt.org – Optionsrecht https://www.anwalt.org/optionsrecht/

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