Öffentliche Lasten

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Öffentliche Lasten

Öffentliche Lasten sind gesetzliche Abgaben und Verpflichtungen, die auf einem Grundstück liegen und vom Eigentümer zu tragen sind. Sie entstehen nach öffentlichem Recht und bleiben auch bei Eigentümerwechsel bestehen.

Beispiele

  • Grundsteuer (§ 9 GrStG).
  • Erschließungs‑ und Ausbaubeiträge.
  • Ausgleichs‑ und Sanierungsbeträge nach BauGB.
  • Baulasten (z. B. Wegerechte, Abstandsflächen).

Bedeutung

  • Eigentümer: Tragen laufende oder einmalige Abgaben.
  • Käufer: Übernehmen bestehende Lasten automatisch (§ 436 BGB).
  • Banken: Berücksichtigen Kosten bei Finanzierung.

Öffentliche Lasten beeinflussen laufende Kosten und rechtliche Verhältnisse einer Immobilie.

Quellen
  • 1. BGB § 436 – Öffentliche Lasten https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__436.html
  • 2. Haufe – Öffentliche Lasten https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/grundstueck-und-oeffentliche-lasten

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