Öffentlich‑rechtliche Lasten

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Öffentlich‑rechtliche Lasten

Öffentlich‑rechtliche Lasten sind Pflichten eines Grundstückseigentümers gegenüber Staat oder Kommune, die mit dem Grundstück verbunden und übertragbar sind.

Typische Beispiele

  • Grundsteuer und öffentliche Beiträge.
  • Erschließungs‑ und Ausbaubeiträge.
  • Baulasten (Abstands‑ oder Stellplatzverpflichtungen).
  • Sanierungs‑ oder Ausgleichsbeträge nach BauGB.

Bedeutung

  • Eigentümer: Pflicht zur Erfüllung unabhängig vom Willen.
  • Käufer: Sollten bestehende Lasten prüfen, da sie den Wert beeinflussen.
  • Rechtssicherheit: Im Grundbuch (Abt. II) oder anderen Registern vermerkt.

Öffentlich‑rechtliche Lasten spielen eine entscheidende Rolle bei Bewertung, Nutzung und Verkehrswert von Grundstücken.

Quellen
  • 1. BauGB – Baugesetzbuch https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/
  • 2. Haufe – Öffentlich‑rechtliche Lasten https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/grundstueck-und-oeffentliche-lasten

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