Nießbrauch
Der Nießbrauch ist ein dingliches Recht nach §§ 1030 ff. BGB, das eine Person zur Nutzung einer fremden Immobilie berechtigt. Der Nießbraucher darf das Objekt bewohnen, vermieten und die Erträge behalten, ohne Eigentümer zu sein.
Merkmale
Bedeutung
Der Nießbrauch trennt Eigentum und Nutzung und bietet Flexibilität bei Nachlass‑ und Vermögensgestaltung.
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