Nachbindung

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Nachbindung

Die Nachbindung ist eine vertragliche oder gesetzliche Pflicht, bestimmte Auflagen (bei z. B. öffentlich gefördertem Wohnraum) auch nach Ende einer Förderperiode einzuhalten. Ziel ist die fortbestehende sozialverträgliche Nutzung von Wohnungen.

Merkmale

  • Fortdauer von Bindungen: Mietpreis‑ und Belegungsrechte bestehen weiter.
  • Rechtsgrundlage: Landesgesetze oder Förderverträge.
  • Dauer: Abhängig vom Modell und Vertrag, oft mehrere Jahre.

Bedeutung

  • Eigentümer: Verpflichtung, soziale Nutzung zu wahren.
  • Mieter: Profitieren von weiterhin günstigen Mieten.
  • Wohnungsmarkt: Langfristige Sicherung bezahlbaren Wohnraums.

Die Nachbindung sichert den sozialen Wohnungsmarkt auch über den Förderzeitraum hinaus.

Quellen
  • 1. LBV Brandenburg – Nachbindung https://lbv.brandenburg.de/
  • 2. WoFG – Wohnraumförderungsgesetz https://www.gesetze-im-internet.de/wofg/

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