Nachbindung
Die Nachbindung ist eine vertragliche oder gesetzliche Pflicht, bestimmte Auflagen (bei z. B. öffentlich gefördertem Wohnraum) auch nach Ende einer Förderperiode einzuhalten. Ziel ist die fortbestehende sozialverträgliche Nutzung von Wohnungen.
Merkmale
Bedeutung
Die Nachbindung sichert den sozialen Wohnungsmarkt auch über den Förderzeitraum hinaus.
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