Miteigentumsanteil

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Miteigentumsanteil

Der Miteigentumsanteil ist der proportionale Anteil eines Wohnungseigentümers am Gemeinschaftseigentum einer Immobilie. Er ist im Grundbuch eingetragen und wird als Bruchteil (z. B. 120/10.000) angegeben.

Merkmale

  • Bestimmt Beteiligung am Gemeinschaftseigentum.
  • Schlüssel für Kostenverteilung (Hausgeld, Rücklage, Betriebskosten).
  • Stimmgewicht in Eigentümerversammlungen.
  • Untrennbar mit dem Sondereigentum verbunden.

Bedeutung

  • Maßgeblich für laufende Kosten und Mitspracherechte.
  • In Teilungserklärung verankert und verbindlich für alle Eigentümer.

Der Miteigentumsanteil sichert eine faire Verteilung von Rechten und Pflichten in der WEG.

Quellen
  • 1. Verbraucherzentrale – Miteigentumsanteile https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/bauen-wohnen/wohnungseigentum/wohnungseigentum-12279
  • 2. Haufe – Miteigentumsanteil https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/miteigentumsanteil

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