Mietspiegel

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Mietspiegel

Der Mietspiegel zeigt die ortsüblichen Vergleichsmieten für verschiedene Wohnungsarten und Lagen (§ 558c BGB). Er dient als Orientierung für Mieter und Vermieter.

Arten

  • Einfacher Mietspiegel: Basiert auf vorhandenen Daten.
  • Qualifizierter Mietspiegel: Wissenschaftlich erstellt und kommunal anerkannt.

Bedeutung

  • Mieter: Schutz vor überhöhten Mieten.
  • Vermieter: Rechtliche Grundlage für Mieterhöhungen.
  • Gerichte: Beweismittel in Mietstreitigkeiten.

Der Mietspiegel fördert Transparenz und Fairness und stabilisiert den Wohnungsmarkt.

Quellen
  • 1. BGB § 558c – Mietspiegel https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__558c.html
  • 2. Verbraucherzentrale – Was ist ein Mietspiegel? https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/bauen-wohnen/mietrecht/mietspiegel-12278

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