Mietpreisbremse

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Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse ist eine gesetzliche Regelung zur Begrenzung von Mietsteigerungen in angespannten Wohnmärkten (§§ 556d–556g BGB).

Regelungen

  • Miete bei Neuvermietung max. 10 % über ortsüblicher Miete.
  • Gilt nur in von Bundesländern festgelegten Gebieten.
  • Ausnahmen: Neubauten (nach 1.10.2014) und umfangreich modernisierte Wohnungen.
  • Bestandsschutz für bestehende höhere Mieten.

Bedeutung

  • Mieter: Schutz vor überhöhten Mieten.
  • Vermieter: Pflicht zur offenen Begründung der Miethöhe.
  • Marktstabilisierung in Ballungsgebieten.

Die Mietpreisbremse dient der Mietpreisregulierung, ist aber in der Praxis umstritten.

Quellen
  • 1. BGB §§ 556d–556g – Mietpreisbremse https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556d.html
  • 2. Verbraucherzentrale – Mietpreisbremse https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/bauen-wohnen/mietrecht/mietpreisbremse-erklaerung-und-tipps-12275

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