Mietminderung

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Mietminderung

Die Mietminderung ermöglicht es dem Mieter, die Miete zu reduzieren, wenn Wohnmängel den Gebrauch wesentlich beeinträchtigen (§ 536 BGB).

Voraussetzungen

  • Vorliegen eines wesentlichen Mangels (z. B. Schimmel, Heizungsausfall).
  • Meldung des Mangels an den Vermieter.
  • Minderung ab Auftreten des Mangels, nicht erst nach Abhilfe.

Höhe

  • Keine gesetzlichen Fixwerte, gerichtliche Einzelfallentscheidung.
  • Beispiel: 20 % bei Heizungsausfall im Winter.

Bedeutung

  • Schutz für Mieter bei eingeschränkter Wohnqualität.
  • Anreiz für Vermieter zur schnellen Mängelbeseitigung.

Die Mietminderung sichert Fairness und Vertragsgerechtigkeit im Mietverhältnis.

Quellen
  • 1. BGB § 536 – Mietminderung https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__536.html
  • 2. Verbraucherzentrale – Mietminderung https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/bauen-wohnen/mietrecht/mietminderung-12207

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