Mietkaution

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Mietkaution

Die Mietkaution ist eine Geld‑ oder Sach­sicherheit, die der Mieter beim Einzug stellt, um den Vermieter gegen Schäden oder Zahlungsausfälle abzusichern (§ 551 BGB).

Regelungen

  • Höchstbetrag: 3 Nettokaltmieten.
  • Zahlung: Einmalig oder in 3 Raten.
  • Formen: Barkaution, Sparbuch, Bürgschaft.
  • Anlage: Getrennt vom Vermögens des Vermieters, zinsbringend.

Bedeutung

  • Mieter: Schutz vor überhöhten Forderungen.
  • Vermieter: Sicherheit bei Rückständen oder Schäden.

Die Mietkaution schafft gegenseitiges Vertrauen und Rechtssicherheit im Mietverhältnis.

Quellen
  • 1. BGB § 551 – Mietsicherheit https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__551.html
  • 2. Verbraucherzentrale – Mietkaution https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/bauen-wohnen/mietrecht/mietkaution-12208

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