Marktwert (Verkehrswert)

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Marktwert (Verkehrswert)

Der Marktwert, auch Verkehrswert genannt, ist der Preis, der für eine Immobilie unter normalen Marktbedingungen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielt werden kann (§ 194 BauGB).

Merkmale

  • Objektiv – beruht auf tatsächlichen Marktgegebenheiten, nicht auf subjektiven Vorstellungen.
  • Zeitpunktbezogen – immer für ein konkretes Bewertungsdatum.
  • Bewertungsverfahren – Vergleichswert‑, Ertragswert‑ oder Sachwertverfahren nach ImmoWertV.
  • Einflussfaktoren: Lage, Größe, Zustand, Nachfrage, rechtliche Rahmenbedingungen.

Bedeutung

  • Käufer und Verkäufer: Orientierung für faire Preise.
  • Banken: Grundlage für Kreditvergabe und Beleihungswert.
  • Gerichte/Behörden: Bewertungen bei Erbschaften oder Versteigerungen.

Der Marktwert ist die zentrale Bewertungsgröße im Immobilienwesen und sorgt für Transparenz und Rechtssicherheit.

Quellen
  • 1. BauGB § 194 – Verkehrswert https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__194.html
  • 2. Haufe – Marktwert und Verkehrswert https://www.haufe.de/immobilien/wertermittlung/verkehrswert-immobilien

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