Mängelhaftung

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Mängelhaftung

Die Mängelhaftung verpflichtet Verkäufer oder Bauunternehmer, für Sach‑ und Rechtsmängel am Objekt einzustehen (§§ 433 ff. BGB, VOB/B). Sie sichert Käufern und Bauherren Rechte bei Mängeln.

Wichtige Aspekte

  • Sachmängel: Feuchtigkeit, Bauschäden, falsche Wohnfläche.
  • Rechtsmängel: Nicht offengelegte Belastungen im Grundbuch.
  • Fristen: 5 Jahre bei Bauwerken, 2 Jahre bei beweglichen Sachen (§ 634a BGB).
  • Rechte: Nachbesserung, Minderung, Rücktritt, Schadensersatz.

Bedeutung

  • Käufer: Schutz vor versteckten Mängeln und Kostenrisiken.
  • Verkäufer/Bauunternehmen: Pflicht zur Qualität und Nacherfüllung.

Die Mängelhaftung sichert Verbraucherrechte und Transparenz bei Kauf und Bau.

Quellen
  • 1. BGB §§ 433 ff. – Kaufrecht https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__433.html
  • 2. Verbraucherzentrale – Mängelhaftung https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/bauen-wohnen/immobilienkauf/maengelhaftung-beim-hauskauf-12244

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