Mängelhaftung
Die Mängelhaftung verpflichtet Verkäufer oder Bauunternehmer, für Sach‑ und Rechtsmängel am Objekt einzustehen (§§ 433 ff. BGB, VOB/B). Sie sichert Käufern und Bauherren Rechte bei Mängeln.
Wichtige Aspekte
Bedeutung
Die Mängelhaftung sichert Verbraucherrechte und Transparenz bei Kauf und Bau.
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