Löschungsbewilligung
Die Löschungsbewilligung ist eine schriftliche Erklärung des Gläubigers, dass eine im Grundbuch eingetragene Belastung (z. B. Grundschuld, Hypothek) gelöscht werden darf. Ohne sie kann das Grundbuchamt keine Löschung vornehmen.
Merkmale
Bedeutung
Die Löschungsbewilligung ist essenziell zur Bereinigung des Grundbuchs nach Kredittilgung oder Eigentumsübertragungen.
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