Löschungsbewilligung

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Löschungsbewilligung

Die Löschungsbewilligung ist eine schriftliche Erklärung des Gläubigers, dass eine im Grundbuch eingetragene Belastung (z. B. Grundschuld, Hypothek) gelöscht werden darf. Ohne sie kann das Grundbuchamt keine Löschung vornehmen.

Merkmale

  • Form: Schriftlich, notariell beglaubigt oder beurkundet.
  • Anlass: Nach vollständiger Darlehenstilgung.
  • Einreichung: Durch den Eigentümer beim Grundbuchamt.
  • Kosten: Notar‑ und Grundbuchgebühren.

Bedeutung

  • Rechtssicherheit – nur so wird das Grundstück lastenfrei.
  • Verkaufsfähigkeit der Immobilie verbessert sich.
  • Transparenz – ein unbelastetes Grundbuch steigert den Wert.

Die Löschungsbewilligung ist essenziell zur Bereinigung des Grundbuchs nach Kredittilgung oder Eigentumsübertragungen.

Quellen
  • 1. Immobilienscout24 – Löschungsbewilligung https://www.immobilienscout24.de/wissen/grundbuch/loeschungsbewilligung
  • 2. Haufe – Löschungsbewilligung im Grundbuchrecht https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/loeschungsbewilligung

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