Liegenschaft

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Liegenschaft

Eine Liegenschaft ist ein rechtlich definiertes Grundstück oder eine Kombination mehrerer Grundstücke, die im Liegenschaftskataster erfasst und im Grundbuch eingetragen sind. Sie kann bebaut oder unbebaut sein.

Merkmale

  • Rechtliche Einheit: Eindeutige Flurstücksnummer, Dokumentation im Kataster.
  • Bestandteile: Grundstück, Gebäude und feste Anlagen.
  • Grundbuchblatt für jede Liegenschaft separat.
  • Abgrenzung vom Begriff „Grundstück“ im rechtlichen Kontext.

Bedeutung

  • Rechtliche und katastertechnische Grundlage für Eigentum und Nutzung.
  • Wichtig für Bewertung, Steuerfestsetzung und Bauplanung.
  • Schafft Rechtssicherheit bei Verkauf und Eigentumsübertragungen.

Die Liegenschaft bildet das zentrale Element im Grundstücks‑ und Immobilienrecht sowie im Katasterwesen.

Quellen
  • 1. BMWSB – Liegenschaftskataster https://www.bmwsb.bund.de/DE/themen/bauen/liegenschaftskataster/liegenschaftskataster-node.html
  • 2. Justizportal NRW – Begriffserklärung Liegenschaft https://www.justiz.nrw/BS/liegenschaft

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