Kaution

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Kaution

Die Kaution ist eine Geldsicherheit, die Mieter an den Vermieter leisten, um mögliche Schäden oder Zahlungsausfälle abzusichern (§ 551 BGB).

Höhe und Zahlung

  • Maximal drei Nettokaltmieten.
  • Zahlbar einmalig oder in drei Raten ab Mietbeginn.
  • Anlagepflicht: Vermieter muss Kaution zinsbringend getrennt anlegen.

Rückzahlung

  • Nach Beendigung des Mietverhältnisses.
  • Prüffrist: 3 – 6 Monate zur Verrechnung offener Forderungen.
  • Abzüge nur bei berechtigten Ansprüchen (z. B. Schäden).

Bedeutung

  • Sicherheit für Vermieter gegen Ausfälle.
  • Rechtliche Begrenzung schützt Mieter.

Die Kaution regelt das finanzielle Vertrauensverhältnis zwischen Mieter und Vermieter.

Quellen
  • 1. BGB § 551 – Mietsicherheit https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__551.html
  • 2. Verbraucherzentrale – Mietkaution https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/bauen-wohnen/mietrecht/mietkaution-12208

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