Kaufvertrag

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Kaufvertrag

Der Kaufvertrag regelt Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer beim Immobilienerwerb. Er muss nach § 311b BGB notariell beurkundet werden. Mit der Eintragung ins Grundbuch wird der Käufer Eigentümer.

Inhalte

  • Parteien und Kaufobjekt mit vollständigen Angaben.
  • Kaufpreis und Zahlungsbedingungen.
  • Übergabe: Zeitpunkt des Besitz‑ und Lastenwechsels.
  • Belastungen: Regelungen zu Grundschulden, Wegerechten usw.
  • Rücktritts‑ und Sondervereinbarungen.

Bedeutung

  • Notarielle Beurkundung garantiert Rechtssicherheit.
  • Klare Transparenz über Pflichten und Eigentumswechsel.
  • Schutz vor unlauteren Vereinbarungen.

Der Kaufvertrag ist das rechtliche Herzstück jeder Immobilientransaktion.

Quellen
  • 1. BGB § 311b – Notarielle Beurkundung https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__311b.html
  • 2. Verbraucherzentrale – Kaufvertrag https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/bauen-wohnen/immobilienkauf/immobilienkaufvertrag-12239

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