Kauffallklausel

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Kauffallklausel

Die Kauffallklausel ist eine vertragliche Vereinbarung in Grundstücks‑ oder Immobilienverträgen. Sie legt fest, dass bei Eintreten bestimmter Ereignisse (z. B. Weiterverkauf) besondere Rechte oder Zahlungen ausgelöst werden.

Typische Inhalte

  • Vorkaufsrecht für Verkäufer oder Kommune.
  • Nachzahlungen oder Kaufpreisanpassungen bei Wertsteigerung.
  • Bindung an Bedingungen (z. B. bei Sozial‑ oder Förderimmobilien).

Bedeutung

  • Käufer müssen Einschränkungen beim Weiterverkauf kennen.
  • Verkäufer/Kommunen sichern sich gegen Spekulation ab.
  • Notarielle Beurkundung und Grundbucheintrag erforderlich.

Kauffallklauseln sind wichtige Instrumente zur Steuerung von Immobiliengeschäften und zur Verhinderung spekulativer Weiterverkäufe.

Quellen
  • 1. Haufe – Kauffallklausel https://www.haufe.de/immobilien/wertermittlung/kauffallklausel
  • 2. BGB – Grundstücksrechtliche Vereinbarungen https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/

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