Katasteramt

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Katasteramt

Das Katasteramt ist die staatliche Behörde, die das Liegenschaftskataster führt. Dort werden alle Grundstücke mit Lage, Grenzen, Flurstücksnummern und Gebäuden amtlich erfasst. Zusammen mit dem Grundbuch bildet es die rechtliche Grundlage des Grundstücksverkehrs in Deutschland.

Aufgaben

  • Vermessung und Aktualisierung von Grundstücksgrenzen.
  • Dokumentation: Führung von Flurkarten, Liegenschaftskarten und Katasterplänen.
  • Auskunft: Ausstellung von Katasterauszügen für Eigentümer, Käufer oder Behörden.
  • Rechtsgrundlage: Grundlage für Grundbuch-, Bau- und Finanzbehörden.

Bedeutung

  • Rechtssicherheit über Grundstücksgrenzen.
  • Transparenz bei Kaufverträgen und Bauanträgen.
  • Nachweisführung bei Eigentumsübertragungen.

Das Katasteramt sichert die ordnungsgemäße Dokumentation und gewährleistet Rechtssicherheit im Grundstückswesen.

Quellen
  • 1. BMWSB – Liegenschaftskataster https://www.bmwsb.bund.de/DE/themen/bauen/liegenschaftskataster/liegenschaftskataster-node.html
  • 2. Vermessungsverwaltung Bayern – Katasteramt https://www.ldbv.bayern.de/vermessung/kataster.html

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