Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)

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Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)

Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ist eine zentrale Rechtsverordnung, die die Bewertung von Grundstücken und Immobilien in Deutschland regelt. Sie vereinheitlicht Bewertungsverfahren und bildet die Grundlage für Gutachten und Finanzierungen.

Ziel und Zweck

  • Rechtsklarheit und Vergleichbarkeit von Verkehrswertgutachten.
  • Transparente Standards für Sachverständige und Banken.

Bewertungsverfahren

  • Vergleichswertverfahren: Vergleich mit ähnlichen Objekten.
  • Ertragswertverfahren: Bewertung nach nachhaltiger Miete.
  • Sachwertverfahren: Herstellungs‑ und Bodenwert.

Bedeutung

  • Rechtsgrundlage für Gutachten und Bankfinanzierungen.
  • Gewährleistet objektive und nachvollziehbare Werte.

Die ImmoWertV sorgt für einheitliche Bewertungsmaßstäbe in der Immobilienwirtschaft.

Quellen
  • 1. Gesetze im Internet – ImmoWertV https://www.gesetze-im-internet.de/immowertv_2021/
  • 2. Haufe – ImmoWertV 2021 https://www.haufe.de/immobilien/wertermittlung/immowertv-2021-die-neue-immobilienwertermittlungsverordnung

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