Herstellungskosten

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Herstellungskosten

Herstellungskosten sind alle Aufwendungen, die für Errichtung, Erweiterung oder wesentliche Verbesserung eines Gebäudes anfallen (§ 255 Abs. 2 HGB). Sie umfassen Baukosten, Baunebenkosten und projektbezogene Aufwendungen.

Bestandteile

  • Baukosten: Material, Handwerker, Ausstattung.
  • Baunebenkosten: Architektenhonorare, Genehmigungen, Gutachten.
  • Erschließungskosten: Zufahrten, Leitungen, Anschlüsse.
  • Modernisierungskosten: Erhöhung des Gebrauchswerts.

Bedeutung im Immobilienbereich

  • Bilanzierung: Erhöhen die Gesamtkosten des Gebäudes und werden über die AfA abgeschrieben.
  • Steuerlich: Nur Abschreibung, kein sofortiger Abzug als Werbungskosten.
  • Finanzierung: Basis für Kreditbewertung.

Herstellungskosten sind zentrale Größe für Kalkulation, Finanzierung und Steuern.

Quellen
  • 1. Gesetze im Internet – § 255 HGB https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__255.html
  • 2. Haufe – Herstellungskosten Definition https://www.haufe.de/finance/steuern-finanzen/herstellungskosten-definition-und-abgrenzung

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