Grundschuld

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Grundschuld

Die Grundschuld ist ein im Grundbuch eingetragenes Sicherungsrecht zugunsten eines Gläubigers (meist einer Bank). Sie dient der Absicherung von Krediten, insbesondere Baufinanzierungen, und ermöglicht im Falle eines Zahlungsausfalls die Zwangsversteigerung des belasteten Grundstücks.

Merkmale

  • Eintragung in Abteilung III des Grundbuchs.
  • Ungebundenheit: Nicht an eine konkrete Forderung gekoppelt und wiederverwendbar.
  • Arten: Briefgrundschuld (mit Grundschuldbrief) und Buchgrundschuld (ohne).

Bedeutung

  • Sicherheit für Kreditgeber durch Verwertungsrecht.
  • Günstigere Zinsen für Kreditnehmer.
  • Bleibt nach Tilgung im Grundbuch, bis Löschung beantragt wird.

Die Grundschuld ist das zentralste Sicherungsinstrument in der Immobilienfinanzierung.

Quellen
  • 1. Verbraucherzentrale – Grundschuld https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredite-und-schulden/grundschuld-erklaerung-12673
  • 2. Immobilienscout24 – Grundschuld https://www.immobilienscout24.de/wissen/grundbuch/grundschuld

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