Grunderwerbsteuer

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Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie anfällt. Sie wird vom jeweiligen Bundesland erhoben und ist vom Käufer an das Finanzamt zu entrichten.

Höhe

  • Je nach Bundesland: 3,5–6,5 % des Kaufpreises.
  • Bemessungsgrundlage: Kaufpreis inklusive aller Nebenleistungen.

Bedeutung

  • Pflichtzahlung für Eigentumsübergang (Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich).
  • Wichtiger Kostenfaktor neben Notar‑ und Grundbuchkosten.
  • Für Eigennutzer nicht absetzbar, für Kapitalanleger steuerlich relevant.

Die Grunderwerbsteuer ist eine zentrale Kaufnebenkostenposition bei Immobilientransaktionen.

Quellen
  • 1. Bundesfinanzministerium – Grunderwerbsteuer https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Glossareintraege/G/grunderwerbsteuer.html
  • 2. Verbraucherzentrale – Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/bauen-wohnen/immobilienkauf/grunderwerbsteuer-12241

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