Gemeinschaftseigentum
Das Gemeinschaftseigentum umfasst alle Teile einer Immobilie, die nicht im Sondereigentum einzelner Wohnungseigentümer stehen. Es gehört allen Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gemeinschaftlich und wird durch das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt.
Beispiele für Gemeinschaftseigentum
Rechte und Pflichten
Das Gemeinschaftseigentum beeinflusst maßgeblich den Wert und die Wohnqualität einer Immobilie. Regelmäßige Instandhaltung und klare Regelungen sichern langfristig den Immobilienwert.
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