Erschließungskosten

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Erschließungskosten

Erschließungskosten sind Gebühren, die Grundstückseigentümer an die Gemeinde zahlen, um ihr Grundstück baulich nutzbar zu machen. Sie sind im Baugesetzbuch (§§ 127 ff. BauGB) geregelt.

Bestandteile

  • Verkehrsanlagen: Straßen, Gehwege, Beleuchtung.
  • Versorgungsleitungen: Wasser, Abwasser, Gas, Strom, Telekommunikation.
  • Zufahrten und Grünanlagen.

Bedeutung

  • Pflichtkosten: Privateigentümer müssen sich an den Kosten beteiligen.
  • Höhe: In der Regel 60–90 % der Gesamtkosten tragen Eigentümer.
  • Planung: Kosten können mehrere zehntausend Euro betragen und beeinflussen die Finanzierung.

Erschließungskosten sind ein zentraler Bestandteil der Grundstücksentwicklung und sollten frühzeitig einkalkuliert werden.

Quellen
  • 1. BauGB – §§ 127 ff. Erschließungsbeiträge https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__127.html
  • 2. Verbraucherzentrale – Erschließungskosten https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/bauen-wohnen/bauen-und-sanieren/erschliessungskosten-erklaert-12683

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