Erbbaurecht

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Erbbaurecht

Das Erbbaurecht ist ein im Grundbuch eingetragenes, veräußerliches und vererbliches Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten oder zu nutzen (§ 1 ErbbauRG). Der Grundstückseigentümer bleibt Erbbaugeber, der Erbbauberechtigte zahlt einen regelmäßigen Erbbauzins.

Merkmale

  • Laufzeit: Meist 60–99 Jahre.
  • Erbbauzins: Regelmäßige Zahlungen an den Grundstückseigentümer.
  • Grundbuch: Führung in einem eigenen Erbbaugrundbuch.
  • Heimfall: Nach Ablauf fällt das Bauwerk in der Regel an den Eigentümer zurück.

Bedeutung

  • Vorteile: Geringere Einstiegskosten, da kein Grundstückskauf erforderlich ist.
  • Nachteile: Langfristige Zahlungsverpflichtung, eingeschränkte Verwertbarkeit.
  • Wirtschaftlicher Faktor: Oft günstiger als Voll‑Eigentum.

Das Erbbaurecht bietet insbesondere Familien und Investoren eine Alternative zum Grundstückskauf.

Quellen
  • 1. Gesetze im Internet – ErbbauRG https://www.gesetze-im-internet.de/erbbau/
  • 2. Verbraucherzentrale – Erbbaurecht: Vor‑ und Nachteile https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/bauen-wohnen/immobilienkauf/erbbaurecht-vor-und-nachteile-12247

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