Erbbaurecht
Das Erbbaurecht ist ein im Grundbuch eingetragenes, veräußerliches und vererbliches Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten oder zu nutzen (§ 1 ErbbauRG). Der Grundstückseigentümer bleibt Erbbaugeber, der Erbbauberechtigte zahlt einen regelmäßigen Erbbauzins.
Merkmale
Bedeutung
Das Erbbaurecht bietet insbesondere Familien und Investoren eine Alternative zum Grundstückskauf.
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