Energieausweis

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Energieausweis

Der Energieausweis bewertet die Energieeffizienz einer Immobilie und dient Käufern oder Mietern als Orientierung über Energieverbrauch und -kosten (§ 80 GEG). Er ist seit 2009 bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung Pflicht.

Arten

  • Verbrauchsausweis: Auf Basis des tatsächlichen Energieverbrauchs der letzten 3 Jahre.
  • Bedarfsausweis: Berechnet den Energiebedarf unabhängig vom Nutzerverhalten.

Inhalte

  • Energieeffizienzklasse (A+ bis H)
  • Primär‑ und Endenergiebedarf
  • Baujahr des Gebäudes
  • Modernisierungsempfehlungen

Bedeutung

  • Transparenz: Vergleich von Energieeffizienz und Heizkosten.
  • Rechtssicherheit: Pflichtangabe in Immobilienanzeigen.
  • Wertsteigerung: Gute Energiebilanz beeinflusst Marktwert positiv.

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Quellen
  • 1. BMWK – Energieausweis erklärt https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Standardartikel/energieausweis.html
  • 2. Verbraucherzentrale – Energieausweis: Infos für Eigentümer, Käufer und Mieter https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/energiesparen/energieausweis-infos-fuer-eigentuemer-kaeufer-und-mieter-11023

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