Eigentumswohnung

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Eigentumswohnung

Eine Eigentumswohnung ist eine abgeschlossene Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus, die im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt ist. Der Käufer erwirbt Sondereigentum an der Wohnung sowie Miteigentum am Gemeinschaftseigentum (z. B. Treppenhaus, Garten).

Merkmale

  • Sondereigentum: Räume und Ausstattung, die ausschließlich dem Eigentümer gehören.
  • Gemeinschaftseigentum: Teile, die allen Miteigentümern gemeinsam gehören.
  • Teilungserklärung: Regelt verbindlich die Eigentumsverhältnisse.

Bedeutung

  • Kapitalanlage: Beliebte Form der Vermögensbildung durch Mieteinnahmen.
  • Nutzungsrecht: Eigennutzung, Vermietung oder Veräußerung möglich.
  • Pflichten: Beteiligung an gemeinschaftlichen Kosten und Beschlüssen.

Die Eigentumswohnung vereint individuelles Eigentum mit gemeinschaftlicher Verwaltung und ist eine der häufigsten Wohnformen in Deutschland.

Quellen
  • 1. BMJ – WEG https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/
  • 2. Verbraucherzentrale – Eigentumswohnung kaufen https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/bauen-wohnen/immobilienkauf/eigentumswohnung-kaufen-worauf-achten-12245

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