Eigentümergemeinschaft

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Eigentümergemeinschaft

Eine Eigentümergemeinschaft (WEG) entsteht, wenn eine Immobilie in Wohnungseigentum aufgeteilt und mehrere Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind (§ 10 WEG). Sie umfasst alle Eigentümer eines Gebäudes und regelt deren Rechte und Pflichten am Gemeinschaftseigentum.

Aufgaben und Merkmale

  • Verwaltung von Gemeinschaftseigentum (Dach, Treppenhaus, Fassade).
  • Eigentümerversammlung: Beschlüsse zu Instandhaltung, Sanierung, Hausordnung.
  • Kostenverteilung nach Miteigentumsanteilen oder laut Teilungserklärung.
  • Verwalter: Führt die laufende Verwaltung und Beschlussumsetzung durch.

Bedeutung

  • Mitbestimmung: Jeder Eigentümer hat Stimmrechte entsprechend seiner Anteile.
  • Rechtssicherheit: Alle Entscheidungen sind gesetzlich geregelt (WEG).
  • Verantwortung: Beteiligung an gemeinschaftlichen Kosten und Aufgaben.

Die Eigentümergemeinschaft ist das zentrale Organisationsmodell im Wohnungseigentum und prägt das Zusammenleben in Mehrparteienhäusern.

Quellen
  • 1. BMJ – Wohnungseigentumsgesetz (WEG) https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/
  • 2. Verbraucherzentrale – Rechte und Pflichten in der Eigentümergemeinschaft https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/bauen-wohnen/wohnungseigentum/eigentuemerrechte-und-pflichten-12319

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