Eigentümergemeinschaft
Eine Eigentümergemeinschaft (WEG) entsteht, wenn eine Immobilie in Wohnungseigentum aufgeteilt und mehrere Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind (§ 10 WEG). Sie umfasst alle Eigentümer eines Gebäudes und regelt deren Rechte und Pflichten am Gemeinschaftseigentum.
Aufgaben und Merkmale
Bedeutung
Die Eigentümergemeinschaft ist das zentrale Organisationsmodell im Wohnungseigentum und prägt das Zusammenleben in Mehrparteienhäusern.
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