Duldungspflicht

D

Duldungspflicht

Die Duldungspflicht beschreibt im Immobilien- und Mietrecht die gesetzliche Verpflichtung eines Mieters oder Eigentümers, bestimmte Maßnahmen zu akzeptieren, auch wenn diese mit Einschränkungen verbunden sind. Dadurch werden notwendige Bau‑, Wartungs‑ oder Sanierungsarbeiten ermöglicht.

Beispiele für die Duldungspflicht

  • Modernisierungen (z. B. Wärmedämmung, neue Fenster) – § 555d BGB.
  • Instandhaltungsarbeiten zur Erhaltung des Gebäudes.
  • Dienstbarkeiten: Leitungs‑ oder Wegerechte im Grundbuch.

Bedeutung

  • Mieter: Müssen Maßnahmen dulden, erhalten aber Anspruch auf Ankündigung und ggf. Mietminderung.
  • Eigentümer: Müssen eingetragene Baulasten oder Dienstbarkeiten respektieren.

Die Duldungspflicht schafft ein Gleichgewicht zwischen den Interessen des Eigentümers bzw. Mieters und den gesetzlichen Erfordernissen.

Quellen
  • 1. Gesetze im Internet – § 555d BGB https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__555d.html
  • 2. Deutscher Mieterbund – Rechte bei Modernisierung https://www.mieterbund.de/index.php?id=153

Zum Immo-Wiki

Zur Orientierung im Immobilien-Dschungel haben wir für Sie ein digitales Immobilien-Wiki erstellt. Es enthält aktuelle Marktanalysen und praktische Tipps, die Ihnen helfen, den Überblick zu behalten. Alles ist verständlich, aktuell und auf Ihre Fragen zugeschnitten.

Mehr erfahren

Alle Inhalte im Bereich Wissen & Ratgeber werden regelmäßig aktualisiert und an neue gesetzliche, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen angepasst, so dass Sie stets auf dem Laufenden bleiben. Dennoch, die Inhalte auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Trotz sorgfältiger Recherche und regelmäßiger Aktualisierungen übernimmt Paul & Oskar GmbH keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Eine individuelle Beratung können die Inhalte nicht ersetzen.